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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
handwerksähnliche Leistungen an und in Gebäuden, für die es keiner Meister-Qualifikation bedarf, sowie handwerkliche Tätigkeiten, soweit eine Eintragung in der Handwerksrolle vorliegt.
Das Amtsgericht Köln hat am 12.03.2026 um 13:30 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der RheinWerk Bau GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jochen Müller bestellt worden. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 122095 eingetragen. Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
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