Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
rieseconcept GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Mittelweg 161, 20148 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 94997
EUID
DEK1101.HRB94997
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 414/18
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Michael Riese
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Prüfungstermin
11.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung von eigenen Vermögenswerten sowie die Beteiligung an Unternehmen, außerdem Beratung und Tätigkeiten nach § 34 c Abs. 1 Nr. 1 a GewO.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der rieseconcept GmbH sind die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren zu prüfen. Der Prüfungsstichtag ist der 11.04.2025. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung muss spätestens an diesem Tag bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldet zum Ausdruck der Beteiligten zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403, niedergelegt. Zudem ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 414/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 94997 eingetragenen rieseconcept GmbH, Mittelweg 161, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Riese
sind die Vergütung und die zu erstattend…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 414/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 94997 eingetragenen rieseconcept GmbH, Mittelweg 161, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Riese
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 eingesehen werden.
67g IN 414/18
Amtsgericht Hamburg, 30.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 414/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 94997 eingetragenen rieseconcept GmbH, Mittelweg 161, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Riese
sollen die nachträglich angemeldeten und…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 414/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 94997 eingetragenen rieseconcept GmbH, Mittelweg 161, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Riese
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.04.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 414/18
Amtsgericht Hamburg, 27.02.2025
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