Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rimbach GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Villbacherstraße 28, 63599 Biebergemünd
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 96937
EUID
DEM1502.HRB96937
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 171/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger
Kanzlei
becker-krueger.de
Adresse
Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.03.2024 , 11:30 Uhr
Einstellung
27.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Ausführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten in den Bereichen Elektro-, Gas-, Wasser-, Lüftungs- und Klimainstallation, Maler-, Lackierer- und Tapezierarbeiten, Putz- und Betonsanierungen, Trockenbau, Fassadengestaltungs- und Wärmedämmungsarbeiten, Fliesenleger- und Pflasterarbeiten sowie Hausmeisterdienste.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rimbach GmbH ist am 28.03.2024 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zu diesem Zeitpunkt ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren ist am 27.10.2025 mangels Masse abgewiesen worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 70 IN 171/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rimbach GmbH, zuleltzt Villbacher Straße 28, 63599 Biebergemünd (AG Hanau, HRB 96937), vertr. d.: Jenny Rimbach, Ochsenfurter Straße 30, 97252 Frickenhausen, (Geschäftsführerin), ist am 28.03.2024 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermö…
Az.: 70 IN 171/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rimbach GmbH, zuleltzt Villbacher Straße 28, 63599 Biebergemünd (AG Hanau, HRB 96937), vertr. d.: Jenny Rimbach, Ochsenfurter Straße 30, 97252 Frickenhausen, (Geschäftsführerin), ist am 28.03.2024 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Antragsgegnerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf den Konten der Antragsgegnerin zu verrechnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin auf ein von ihm zu errichtendes Sonderkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Krüger, Gebäude B, Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069 - 7167 9980, Fax: 069 - 71679988, E-Mail: info@becker-krueger.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 28.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 171/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rimbach GmbH, zuletzt Villbacher Straße 28, 63599 Biebergemünd (AG Hanau, HRB 96937), vertr. d.: Jenny Rimbach, Ochsenfurter Straße 30, 97252 Frickenhausen, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27.10.2025 mangel…
70 IN 171/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rimbach GmbH, zuletzt Villbacher Straße 28, 63599 Biebergemünd (AG Hanau, HRB 96937), vertr. d.: Jenny Rimbach, Ochsenfurter Straße 30, 97252 Frickenhausen, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27.10.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hanau eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 27.10.2025
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