Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
rinshegroup UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Herbert-Graf-Str. 6, 01806 Heidenau
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 39752
EUID
DEU1104.HRB39752
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
549 IN 1907/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Sherif Shehapi
Termine & Fristen
Eröffnung
18.05.2022
Festsetzung Vergütung
24.06.2025
Widerspruchsfrist Forderungen
22.07.2025
Frist Stellungnahme Einstellung
30.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Trockenbau, Abrissarbeiten, Hausmeisterservice, Fliesen-, Platten- und Mosaikverlegung, Holzbautenschutz sowie Wärmedämmungsverbundsystemarbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der rinshegroup UG (haftungsbeschränkt) ist am 18.05.2022 durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Die Teilungsmasse beträgt 18.996,14 EUR. Am 24.06.2025 wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden; Gläubigern steht bis zum 22.07.2025 die Möglichkeit offen, den Forderungen zu widersprechen. Zudem ist die Anhörung zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie zur Schlussrechnung angeordnet worden. Stellungnahmen hierzu sind bis zum 30.09.2025 beim Gericht einzureichen. Ein Widerspruch gegen die beabsichtigte Einstellung ist durch Übernahme der Kosten in Höhe von 2400,00 EUR möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 1907/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der rinshegroup UG (haftungsbeschränkt), Herbert-Graf-Straße 6, 01809 Heidenau, Amtsgericht Dresden , HRB 39752
vertreten durch den Geschäftsführer Sherif Shehapi
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 1907/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der rinshegroup UG (haftungsbeschränkt), Herbert-Graf-Straße 6, 01809 Heidenau, Amtsgericht Dresden , HRB 39752
vertreten durch den Geschäftsführer Sherif Shehapi
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 24.06.2025 festgesetzt.
ergeht am 24.06.2025 nachfolgende Entscheidung:
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
EUR
Auslagen
EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
EUR
Gesamtbetrag
EUR
in Worten:EUR
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung unter Beachtung des § 207 Abs. 3 InsO in Höhe einer Quote - und unter Vorabzahlung eines Betrages in Höhe von EUR auf die Gerichtskosten - aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 18.05.2022 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 06.02.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 18.996,14 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG. Mithin waren für 9 bewirkte Zustellungen (=19 Zustelllungen abzüglich der ersten 10 Zustellungen) insgesamt EUR festzusetzen.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 1907/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der rinshegroup UG (haftungsbeschränkt), Herbert-Graf-Straße 6, 01809 Heidenau, Amtsgericht Dresden , HRB 39752
vertreten durch den Geschäftsführer Sherif Shehapi
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeld…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 1907/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der rinshegroup UG (haftungsbeschränkt), Herbert-Graf-Straße 6, 01809 Heidenau, Amtsgericht Dresden , HRB 39752
vertreten durch den Geschäftsführer Sherif Shehapi
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 22.07.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
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Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 1907/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der rinshegroup UG (haftungsbeschränkt), Herbert-Graf-Straße 6, 01809 Heidenau, Amtsgericht Dresden , HRB 39752
vertreten durch den Geschäftsführer Sherif Shehapi
- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger,…
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Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 1907/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der rinshegroup UG (haftungsbeschränkt), Herbert-Graf-Straße 6, 01809 Heidenau, Amtsgericht Dresden , HRB 39752
vertreten durch den Geschäftsführer Sherif Shehapi
- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse haben die Gläubiger schriftlich bis zum 30.09.2025 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Insbesondere können die Beteiligten der beabsichtigten Einstellung mangels Masse durch Erklärung der Übernahme der Kosten einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens von 2400,00 EUR und Einzahlung auf das Konto der Landesjustizkasse Chemnitz unter Angabe des Aktenzeichens widersprechen.
Der Beschluss sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
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