Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RK Kriter Handels- und Betriebsgesellschaft mbH ist anhängig. Der bisherige Insolvenzverwalter Bora Alexander Haslinger ist auf seinen Antrag hin aus wichtigem Grund entlassen worden. Zum neuen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Berend Böhme bestellt. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und einen besonderen Prüfungs- und Schlusstermin für den 16.05.2024 im schriftlichen Verfahren bestimmt. Bis zu diesem Termin können Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis sowie gegen die Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit erhoben werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 79.593,79 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 142.989,47 EUR zu berücksichtigen sind. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist zunächst festgesetzt und später berichtigt sowie neu festgesetzt worden. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 16.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 512 IN 3/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RK Kriter Handels- und Betriebsgesellschaft mbH, Bahnhofsplatz 5-7, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 10922),
vertreten durch:
Reinhard Hans Philipp Alfred, Kriter…
Amtsgericht Bremen 16.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 512 IN 3/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RK Kriter Handels- und Betriebsgesellschaft mbH, Bahnhofsplatz 5-7, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 10922),
vertreten durch:
Reinhard Hans Philipp Alfred, Kriter, Ferdinand-Dreier-Weg 7, 28717 Bremen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Jörg Skerath, Gerhard-Rohlfs-Str. 81, 28757 Bremen,
wird der bisherige Insolvenzverwalter, Bora Alexander Haslinger, Emil-von-Behring-Str. 6, 28207 Bremen, auf seinen eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen.
Für das Insolvenzverfahren wird
Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de
zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Gleichzeitig wird Termin zu einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) bestimmt auf den 14.03.2024.
Entsprechende Anträge zu dem obigen Tagesordnungspunkt müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin, folglich bis zum 13.03.2024, vorliegen.
G r ü n d e:
Der bisherige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 31.01.2024 das Gericht darum gebeten, ihn aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt zu entlassen.
Nachdem das Gericht diesem Antrag entsprochen hat, war ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen.
Der neue Insolvenzverwalter hat dem Gericht gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
In entsprechender Anwendung des § 57 InsO besteht für die Gläubigerschaft nur in einer der (Neu-)Bestellung des Insolvenzverwalters nachfolgenden Gläubigerversammlung die Möglichkeit, eine(n) andere(n) Insolvenzverwalter/in zu wählen. Es war daher im schriftlichen Verfahren ein Stichtag für die evtl. Stellung entsprechender Anträge zu bestimmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
512 IN 3/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RK Kriter Handels- und Betriebsgesellschaft mbH, Bahnhofsplatz 5-7, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 10922), vertr. d.: Reinhard Hans Philipp Alfred, Kriter, Ferdinand-Dreier-Weg 7, 28717 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteil…
512 IN 3/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RK Kriter Handels- und Betriebsgesellschaft mbH, Bahnhofsplatz 5-7, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 10922), vertr. d.: Reinhard Hans Philipp Alfred, Kriter, Ferdinand-Dreier-Weg 7, 28717 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 79.593,79 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 142.989,47 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 03.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
512 IN 3/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RK Kriter Handels- und Betriebsgesellschaft mbH, Bahnhofsplatz 5-7, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 10922), vertr. d.: Reinhard Hans Philipp Alfred, Kriter, Ferdinand-Dreier-Weg 7, 28717 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestim…
512 IN 3/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RK Kriter Handels- und Betriebsgesellschaft mbH, Bahnhofsplatz 5-7, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 10922), vertr. d.: Reinhard Hans Philipp Alfred, Kriter, Ferdinand-Dreier-Weg 7, 28717 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 16.05.2024.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 21.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 21.03.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 512 IN 3/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RK Kriter Handels- und Betriebsgesellschaft mbH, Bahnhofsplatz 5-7, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 10922),
vertreten durch:
Reinhard Hans Philipp Alfred, Kriter…
Amtsgericht Bremen 21.03.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 512 IN 3/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RK Kriter Handels- und Betriebsgesellschaft mbH, Bahnhofsplatz 5-7, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 10922),
vertreten durch:
Reinhard Hans Philipp Alfred, Kriter, Ferdinand-Dreier-Weg 7, 28717 Bremen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Jörg Skerath, Gerhard-Rohlfs-Str. 81, 28757 Bremen,
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 121.862,43 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV. Hinzu kommt die zusätzliche Vergütung in Höhe von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt) für die Verwertung von Absonderungsrechten, § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
512 IN 3/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RK Kriter Handels- und Betriebsgesellschaft mbH, Bahnhofsplatz 5-7, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 10922), vertr. d.: Reinhard Hans Philipp Alfred, Kriter, Ferdinand-Dreier-Weg 7, 28717 Bremen, (Geschäftsführer), ist der Vergütungsbeschluss vom 21.03.2024 beric…
512 IN 3/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RK Kriter Handels- und Betriebsgesellschaft mbH, Bahnhofsplatz 5-7, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 10922), vertr. d.: Reinhard Hans Philipp Alfred, Kriter, Ferdinand-Dreier-Weg 7, 28717 Bremen, (Geschäftsführer), ist der Vergütungsbeschluss vom 21.03.2024 berichtigt worden.
Statt "Rechtsanwalt Berend Böhme" muss es richtig heißen: "Rechtsanwalt Bora Haslinger"
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bremen, 18.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 26.06.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 512 IN 3/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RK Kriter Handels- und Betriebsgesellschaft mbH, Bahnhofsplatz 5-7, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 10922),
vertreten durch:
Reinhard Hans Philipp Alfred, Kriter…
Amtsgericht Bremen 26.06.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 512 IN 3/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RK Kriter Handels- und Betriebsgesellschaft mbH, Bahnhofsplatz 5-7, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 10922),
vertreten durch:
Reinhard Hans Philipp Alfred, Kriter, Ferdinand-Dreier-Weg 7, 28717 Bremen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Jörg Skerath, Gerhard-Rohlfs-Str. 81, 28757 Bremen,
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme neu festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Die Auskehr an die Massegläubiger, die Geltendmachung der Vorsteuererstattung sowie die Verteilung an die Insolvenzgläubiger nebst Einreichung der Endabrechnung sind alles Tätigkeiten, die der neue Insolvenzverwalter durchgeführt hat, weshalb eine Vergütung in Höhe von 10% des Vergütungsbeschlusses vom 21.03.2024 angemessen ist.
Auf den Antrag des Insolvenzverwalters vom 22.04.2025 wird Bezug genommen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.