Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RLT Raumlufttechnische Anlagen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 221797
EUID
DEB8534.HRB221797
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Esslingen
Aktenzeichen
1 IN 223/10
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger
Adresse
Eisenbahnstr. 1, 72072 Tübingen
Termine & Fristen
Aufhebung
21.07.2017
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RLT Raumlufttechnische Anlagen GmbH ist am 21.07.2017 aufgehoben worden. Im Rahmen eines Nachtragsverfahrens ist die Anordnung einer Nachtragsverteilung erfolgt, wobei ein voraussichtlich zur Masse zufließender Betrag von 7.479,33 € bei Forderungen in Höhe von 1.067.743,42 € ermittelt wurde. Mit Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 10.06.2026 ist die Durchführung der Nachtragsverteilung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger übertragen worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 223/10
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RLT Raumlufttechnische Anlagen GmbH, Am Sportplatz 42, 73240 Wendlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Oeffinger
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 221797
- Schuldnerin -
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In dem am 21.07.2017 aufgehobenen …
1 IN 223/10
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RLT Raumlufttechnische Anlagen GmbH, Am Sportplatz 42, 73240 Wendlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Oeffinger
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 221797
- Schuldnerin -
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In dem am 21.07.2017 aufgehobenen Insolvenzverfahren wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Nachtragsverteilung hinsichtlich Gegenständen, die aus der Masse ermittelt werden, angeordnet.
Der zur Masse voraussichtlich zufließende Betrag beläuft sich auf 7.479,33 €, die gem. § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen belaufen sich auf 1.067.743,42 €.
Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Gerhard Walter
Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen,
übertragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
oder bei dem
Landgericht Stuttgart
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Aktenzeichen:
1 IN 223/10
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Amtsgericht Esslingen
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RLT Raumlufttechnische Anlagen GmbH, Am Sportplatz 42, 73240 Wendlingen, vormals vertreten durch den Geschäftsführer Michael Oeffinger
vormals Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergeri…
Aktenzeichen:
1 IN 223/10
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Amtsgericht Esslingen
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RLT Raumlufttechnische Anlagen GmbH, Am Sportplatz 42, 73240 Wendlingen, vormals vertreten durch den Geschäftsführer Michael Oeffinger
vormals Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 221797
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Planung, der Bau, die Installation und die Wartung von raumlufttechnischen Anlagen und Luftkanälen sowie die Ausführung sonstiger Blecharbeiten und verwandter Tätigkeiten nebst dem Handel und dem Vertrieb von Zubehör.
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hat das Amtsgericht Esslingen am 10.06.2026 beschlossen:
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Der Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 28.05.2026 wird wie folgt abgeändert:
Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird Herrn Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger, Eisenbahnstr. 1, 72072 Tübingen, übertragen.
Amtsgericht Esslingen -Insolvenzgericht - 10.06.2026
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