Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ROBA GmbH Rohrleitungs- und Elektrobau
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Frankfurter Straße 57, 63067 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 12411
EUID
DEM1114.HRB12411
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 569/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ulrich Hassinger
Adresse
Herrnstraße 53, 63065 Offenbach am Main
Telefon
069/450034-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
22.12.2023 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.02.2024
Berichtstermin
26.02.2024
Gegenstand des Unternehmens
Rohrleitungs- und der Elektrobau
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 22.12.2023 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROBA GmbH Rohrleitungs- und Elektrobau wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Hassinger bestellt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 05.02.2024 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin sowie die erste Gläubigerversammlung ist der 26.02.2024. Bis zu diesem Stichtag müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zu verschiedenen Verfahrensangelegenheiten bei Gericht eingehen. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 569/23
Am 22.12.2023 um 11:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen ROBA GmbH Rohrleitungs- und Elektrobau, Frankfurter Str. 57, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 12411), vertr. d.: 1. Milos Jovic, -verstorben am 18.09.23-, Offenbach am Main, (Geschäft…
Geschäftsnummer: 8 IN 569/23
Am 22.12.2023 um 11:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen ROBA GmbH Rohrleitungs- und Elektrobau, Frankfurter Str. 57, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 12411), vertr. d.: 1. Milos Jovic, -verstorben am 18.09.23-, Offenbach am Main, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Elzbieta Jovic, Wiosenna 10/1, 53-017 Wroclaw, POLEN, (Gesellschafterin),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Hassinger, (OF - Fach 30), Herrnstraße 53, 63065 Offenbach am Main, Tel.: 069/450034-0, Fax: 069/450034-333, E-Mail: u.hassinger@conscienta.de, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 05.02.2024 (Anmeldefrist).
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 156, 176 InsO) entspricht, ist der 26.02.2024.
Dieser Stichtag entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung.
Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen schriftlich bei Gericht eingehen:
==> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden; im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrer Höhe und/oder ihrem Grund nach bestritten wird;
==> gegebenenfalls Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten:
- zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57);
- zu Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- zur Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
- zu einer Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- zur Stillegung oder vorläufigen Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:
Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 04.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
22.12.2023
- Insolvenzgericht -
8 IN 569/23
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ROBA GmbH Rohrleitungs- und Elektrobau, Frankfurter Str. 57, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 12411),
vertreten durch:
1. Milos Jovic, -verstorben am 18.09.23-, …
Amtsgericht Offenbach am Main
22.12.2023
- Insolvenzgericht -
8 IN 569/23
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ROBA GmbH Rohrleitungs- und Elektrobau, Frankfurter Str. 57, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 12411),
vertreten durch:
1. Milos Jovic, -verstorben am 18.09.23-, Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Elzbieta Jovic, Wiosenna 10/1, 53-017 Wroclaw, POLEN, (Gesellschafterin),
Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 1.1.:
Rechtsanwalt Artur Naujok-Rühl, Tulpenhofstr. 12, 63067 Offenbach am Main,
wird heute um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ulrich Hassinger, (OF - Fach 30), Herrnstraße 53, 63065 Offenbach am Main, Tel.: 069/450034-0, Fax: 069/450034-333, E-Mail: u.hassinger@conscienta.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 569/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROBA GmbH Rohrleitungs- und Elektrobau, Frankfurter Str. 57, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 12411), vertreten durch: 1. Milos Jovic, -verstorben am 18.09.23-, Offenbach am Main, (Geschäftsführer), vertreten durch: 1.1. Elzb…
Geschäftsnummer: 8 IN 569/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROBA GmbH Rohrleitungs- und Elektrobau, Frankfurter Str. 57, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 12411), vertreten durch: 1. Milos Jovic, -verstorben am 18.09.23-, Offenbach am Main, (Geschäftsführer), vertreten durch: 1.1. Elzbieta Jovic, Wiosenna 10/1, 53-017 Wroclaw, POLEN, (Gesellschafterin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. 1.400,00 Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. 266,00 Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. 210,00 Euro Auslagen zuzüglich
4. 39,90 Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. 1.915,90 Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters berechnet sich nach dem Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt § 63 Absatz 3 S 2 InsO, § 11 Absatz 1 S. 1 InsVV). Dabei beträgt die Mindestvergütung gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 InsVV 1.400,00 Euro. Diese wird vorliegend geltend gemacht.
Daneben kann der vorläufige Insolvenzverwalter vorliegend eine Pauschale in Höhe von 15% der Vergütung und somit 210,00 Euro netto geltend machen (§ 8 Abs. 3 InsVV).
Mithin ergibt sich für den vorläufigen Insolvenzverwalter vorliegend in der Summe eine Vergütung (inklusive Mehrwertsteuer nach §§ 11,10, 7 InsVV) von 1.915,90 Euro.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 24.09.2024.
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