Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rodenti GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Rheinstraße 60 b, 56203 Höhr-Grenzhausen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRA 21904
EUID
DET2214V.HRA21904
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 115/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Adresse
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
Telefon
0261 30479-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.06.2025 , 12:00 Uhr
Abweisung mangels Masse
17.12.2025
Aufhebung
17.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rodenti GmbH & Co. KG ist im Antragsverfahren verblieben. Am 06.06.2025 ist um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind am 17.12.2025 aufgehoben worden, nachdem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am selben Tag mangels Masse abgewiesen worden ist (§ 26 Abs. 1 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 115/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rodenti GmbH & Co. KG, Rheinstraße 60 b, 56203 Höhr-Grenzhausen (AG Montabaur, HRA 21904), vertr. d.: 1. Georg Leithold, Gesellschafter d. Rodenti GmbH & Co. KG, Im Windegut 21, 56335 Neuhäusel, (Gesellschafter), 2. Alexander Gettmann, Gesellschafter…
14 IN 115/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rodenti GmbH & Co. KG, Rheinstraße 60 b, 56203 Höhr-Grenzhausen (AG Montabaur, HRA 21904), vertr. d.: 1. Georg Leithold, Gesellschafter d. Rodenti GmbH & Co. KG, Im Windegut 21, 56335 Neuhäusel, (Gesellschafter), 2. Alexander Gettmann, Gesellschafter d. Rodenti GmbH & Co. KG, Stauffenbergallee 18 c, 56410 Montabaur, (Gesellschafter), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 06.06.2025 sind am 17.12.2025 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Montabaur eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 17.12.2025
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 115/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Rodenti GmbH & Co. KG, Rheinstraße 60 b, 56203 Höhr-Grenzhausen (AG Montabaur, HRA 21904), vertr. d.: 1. Georg Leithold, Gesellschafter d. Rodenti GmbH & Co. KG, Im Windegut 21, 56335 Neuhäusel, (Gesellschafter), 2. Alexander Gettmann…
14 IN 115/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Rodenti GmbH & Co. KG, Rheinstraße 60 b, 56203 Höhr-Grenzhausen (AG Montabaur, HRA 21904), vertr. d.: 1. Georg Leithold, Gesellschafter d. Rodenti GmbH & Co. KG, Im Windegut 21, 56335 Neuhäusel, (Gesellschafter), 2. Alexander Gettmann, Gesellschafter d. Rodenti GmbH & Co. KG, Stauffenbergallee 18 c, 56410 Montabaur, (Gesellschafter), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 06.06.2025 am 17.12.2025 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 17.12.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 115/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rodenti GmbH & Co. KG, Rheinstraße 60 b, 56203 Höhr-Grenzhausen (AG Montabaur, HRA 21904), vertr. d.: 1. Georg Leithold, Gesellschafter d. Rodenti GmbH & Co. KG, Im Windegut 21, 56335 Neuhäusel, (Gesellschafter), 2. Alexander Gettmann, Gesellschafter…
14 IN 115/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rodenti GmbH & Co. KG, Rheinstraße 60 b, 56203 Höhr-Grenzhausen (AG Montabaur, HRA 21904), vertr. d.: 1. Georg Leithold, Gesellschafter d. Rodenti GmbH & Co. KG, Im Windegut 21, 56335 Neuhäusel, (Gesellschafter), 2. Alexander Gettmann, Gesellschafter d. Rodenti GmbH & Co. KG, Stauffenbergallee 18 c, 56410 Montabaur, (Gesellschafter), ist am 06.06.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261 30479-0, Fax: 0261 9114729 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 06.06.2025
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
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