Das Betreiben von Gastronomieunternehmen, insbesondere der Betrieb der Gaststätte Rössle in Furtwangen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rössle Furtwangen UG (haftungsbeschränkt) ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Klaus Maier bereits festgesetzt worden. Der Insolvenzverwalter hat zudem einen Vergütungsantrag eingereicht, dessen Einsichtnahme für Verfahrensbeteiligte bis zum 30.09.2025 möglich ist. Das Verfahren steht vor der beabsichtigten Einstellung mangels Masse gemäß § 207 Abs. 2 InsO. Die Durchführung des Einstellungstermins erfolgt im schriftlichen Verfahren. Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie gegen die beabsichtigte Einstellung sind bis einschließlich 12.12.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Eine Einstellung des Verfahrens unterbleibt, sofern ein ausreichender Geldbetrag in Höhe von voraussichtlich 8.000,00 € vorgeschossen wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rössle Furtwangen UG (haftungsbeschränkt), Rössleplatz 3, 78120 Furtwangen, vertreten durch den Geschäftsführer Christof Winker
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 714882
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter hat seinen Vergütungsantrag eingereicht. Ve…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rössle Furtwangen UG (haftungsbeschränkt), Rössleplatz 3, 78120 Furtwangen, vertreten durch den Geschäftsführer Christof Winker
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 714882
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter hat seinen Vergütungsantrag eingereicht. Verfahrensbeteiligte können bis zum 30.09.2025 den Antrag beim Insolvenzgericht einsehen oder zur Einsicht anfordern und Stellungnahmen abgeben.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 11.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 36/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rössle Furtwangen UG (haftungsbeschränkt), Rössleplatz 3, 78120 Furtwangen, vertreten durch den Geschäftsführer Christof Winker
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 714882
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207…
1 IN 36/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rössle Furtwangen UG (haftungsbeschränkt), Rössleplatz 3, 78120 Furtwangen, vertreten durch den Geschäftsführer Christof Winker
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 714882
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 12.12.2025
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 8.000,00 €. Die Bereitschaft zur Zahlung ist innerhalb oben gesetzter Frist anzuzeigen. Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 27.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 36/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rössle Furtwangen UG (haftungsbeschränkt), Rössleplatz 3, 78120 Furtwangen, vertreten durch den Geschäftsführer Christof Winker
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 714882
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des …
1 IN 36/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rössle Furtwangen UG (haftungsbeschränkt), Rössleplatz 3, 78120 Furtwangen, vertreten durch den Geschäftsführer Christof Winker
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 714882
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Klaus Maier, Kirchstraße 11, 78054 Villingen-Schwenningen, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 05.09.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 37.314,70 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Insolvenzgericht - 27.10.2025
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