Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rohrreinigung OWL UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Kreuzacker 1, 32457 Porta Westfalica
Handelsregister
Amtsgericht Osnabrück HRB 219382
EUID
DEP3313.HRB219382
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 149/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Höltershinken
Adresse
Marienstr. 126, 32425 Minden
Termine & Fristen
Eröffnung
09.09.2025 , 13:36 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.11.2025
Einsichtnahme
11.11.2025
Prüfungstermin
25.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Rohrreinigungen in Abflussleitungen und Regenwasserleitungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rohrreinigung OWL UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Porta Westfalica ist am 09.09.2025 um 13:36 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 43 IN 149/25 beim Amtsgericht Bielefeld geführt und mit dem Verfahren 43 IN 479/25 verbunden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Höltershanciken aus Minden. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 04.11.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 25.11.2025. Die Einsichtnahme in die Forderungstabelle sowie den Bericht des Insolvenzverwalters ist ab dem 11.11.2025 in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 149/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 219382 eingetragenen Rohrreinigung OWL UG (haftungsbeschränkt), Kreuzacker 1, 32457 Porta Westfalica, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Bischoff, Kreuzacker 1, 32457 Porta…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 149/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 219382 eingetragenen Rohrreinigung OWL UG (haftungsbeschränkt), Kreuzacker 1, 32457 Porta Westfalica, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Bischoff, Kreuzacker 1, 32457 Porta Westfalica
Geschäftszweig: Rohrreinigungen in Abflussleitungen und Regenwasserleitungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.09.2025, um 13:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.02.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 43 IN 149/25 und 43 IN 479/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stephan Höltershinken, Marienstr. 126, 32425 Minden.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.11.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung oder Aufnahme eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert bzw. Ablehnung der Aufnahme eines solchen Rechtsstreits, Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrags zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreits,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 11.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.123 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
43 IN 149/25
Bielefeld, 09.09.2025
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