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Insolvenzprofil
Rolf Kuczka, beschränkt auf das ihm angewachsene Vermögen der liquidationslos vollbeendeten Planen-Eggert-Hitzacker KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRA 120016
EUID
DEP2507.HRA120016
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Uelzen
Aktenzeichen
67/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Partikularinsolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Kuczka, beschränkt auf das ihm angewachsene Vermögen der liquidationslos vollendeten Planen-Eggert-Hitzacker KG, Lüneburger Landstraße 2, 29456 Hitzacker (Elbe) (AG Lüneburg, HRA 120016), sind die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche festgesetzt worden. Der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und Auslagen wurde durch das Amtsgericht Uelzen am 24.09.2025 beschlossen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses unter Berücksichtigung des bereits festgesetzten Vorschusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 67/22: In dem Partikularinsolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Kuczka, beschränkt auf das ihm angewachsene Vermögen der liquidationslos vollbeendeten Planen-Eggert-Hitzacker KG, Lüneburger Landstraße 2, 29456 Hitzacker (Elbe) (AG Lüneburg, HRA 120016), vertr. d.: Rolf Dieter Kuczka, Penkefitz 154, 29451 Dan…
7 IN 67/22: In dem Partikularinsolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Kuczka, beschränkt auf das ihm angewachsene Vermögen der liquidationslos vollbeendeten Planen-Eggert-Hitzacker KG, Lüneburger Landstraße 2, 29456 Hitzacker (Elbe) (AG Lüneburg, HRA 120016), vertr. d.: Rolf Dieter Kuczka, Penkefitz 154, 29451 Dannenberg (Elbe), (Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche, Dannenberg festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag unter Berücksichtigung des bereits festgesetzten Vorschusses nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.05.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird..
II.
Zuschlagstatbestände wurden in der Gesamtschau mit insgesamt 118 % berücksichtigt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 24.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 67/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Kuczka, beschränkt auf das ihm angewachsene Vermögen der liquidationslos vollbeendeten Planen-Eggert-Hitzacker KG, Lüneburger Landstraße 2, 29456 Hitzacker (Elbe) (AG Lüneburg, HRA 120016), vertr. d.: Rolf Dieter Kuczka, Penkefitz 154, 29451 Dannenberg (E…
7 IN 67/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Kuczka, beschränkt auf das ihm angewachsene Vermögen der liquidationslos vollbeendeten Planen-Eggert-Hitzacker KG, Lüneburger Landstraße 2, 29456 Hitzacker (Elbe) (AG Lüneburg, HRA 120016), vertr. d.: Rolf Dieter Kuczka, Penkefitz 154, 29451 Dannenberg (Elbe), (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird bestimmt auf
02.12.2024.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Uelzen, 07.10.2024
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