Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rolladen- und Jalousiebau Hensseler UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 738166
EUID
DEB8537.HRB738166
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ulm
Aktenzeichen
235/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Betriebswirt Andreas Till
Rolle
Nachlasspfleger
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
16.12.2025
Widerspruchsfrist
30.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rolladen- und Jalousiebau Hensseler UG (haftungsbeschründet) ist der Nachlasspfleger Andreas Till bestellt. Die Prüfung nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Frist für die Anmeldung dieser Forderungen endet am 16.12.2025. Die Beteiligten haben bis zum 30.12.2025 Gelegenheit, schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 235/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rolladen- und Jalousiebau Hensseler UG (haftungsbeschränkt), Hermaringer Str. 28, 89537 Giengen, vertreten durch den Nachlasspfleger Betriebswirt Andreas Till
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 738166
- Schuldnerin -
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1. Die P…
3 IN 235/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rolladen- und Jalousiebau Hensseler UG (haftungsbeschränkt), Hermaringer Str. 28, 89537 Giengen, vertreten durch den Nachlasspfleger Betriebswirt Andreas Till
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 738166
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 16.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.12.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 04.11.2025
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