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Insolvenzprofil
Rose Beteiligungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Von-Büren-Allee 55, 59302 Oelde
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 7640
EUID
DER2713.HRB7640
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
73 IN 15/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Axel Geese
Adresse
Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.03.2024 , 14:46 Uhr
Eröffnung
01.06.2024 , 08:00 Uhr
Bestellung Sonderinsolvenzverwalter
17.07.2024
Forderungsanmeldefrist
01.08.2024
Berichtstermin
22.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der Geschäftsführung und der Verwaltung sowie der Haftung als Komplementärin in anderen Gesellschaften, insbesondere der Firma IRO-Möbelfabrik Josef Rose GmbH & Co. KG.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rose Beteiligungs-GmbH, Oelde, ist am 01.06.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 08.03.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Geese ernannt worden. Am 08.03.2024 waren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Axel Geese zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt war. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.08.2024 anzumelden. Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.08.2024. Am 17.07.2024 ist Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden, dessen Aufgabenbereich die Prüfung der Haftungsansprüche der IRO Möbelfabrik Josef Rose GmbH & Co. KG umfasst. Gegen die Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters steht die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 15/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 7640 eingetragenen Rose Beteiligungs-GmbH, Von-Büren-Allee 55, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz-Josef Rose, Von-Büren-Allee 55, 5930…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 15/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 7640 eingetragenen Rose Beteiligungs-GmbH, Von-Büren-Allee 55, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz-Josef Rose, Von-Büren-Allee 55, 59302 Oelde
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wiebusch, Alfred-Bozi-Str. 15, 33602 Bielefeld
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Geese, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX EUR XXX EUR
Endbetrag XXX EUR
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B eingesehen werden.
73 IN 15/24
Amtsgericht Münster, 03.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 15/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 7640 eingetragenen Rose Beteiligungs-GmbH, Von-Büren-Allee 55, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz-Josef Rose, Von-Büren-Alle…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 15/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 7640 eingetragenen Rose Beteiligungs-GmbH, Von-Büren-Allee 55, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz-Josef Rose, Von-Büren-Allee 55, 59302 Oelde
ist am 08.03.2024, um 14:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Geese, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
73 IN 15/24
Amtsgericht Münster, 08.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 15/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 7640 eingetragenen Rose Beteiligungs-GmbH, Von-Büren-Allee 55, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz-Josef Rose, Von-Büren-Allee 55, 59302 Oelde
wird wegen Zahlung…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 15/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 7640 eingetragenen Rose Beteiligungs-GmbH, Von-Büren-Allee 55, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz-Josef Rose, Von-Büren-Allee 55, 59302 Oelde
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.03.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Axel Geese, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 08.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
73 IN 15/24
Amtsgericht Münster, 01.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 15/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 7640 eingetragenen Rose Beteiligungs-GmbH, Von-Büren-Allee 55, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz-Josef Rose, Von-Büren-Allee 55, 5930…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 15/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 7640 eingetragenen Rose Beteiligungs-GmbH, Von-Büren-Allee 55, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz-Josef Rose, Von-Büren-Allee 55, 59302 Oelde
wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Gellerstraße 11, 46397 Bocholt zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der Haftungsansprüche der IRO Möbelfabrik Josef Rose GmbH & Co. KG. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
73 IN 15/24
Amtsgericht Münster, 17.07.2024
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