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Insolvenzprofil
Rosenrot Gastronomie Köln UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRA 31829
EUID
DER3306.HRA31829
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70j IN 245/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Termine & Fristen
Eröffnung
04.03.2026
Berichtigung
01.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 04.03.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenkundiger Unrichtigkeit berichtigt. Dabei wurde die HRA-Nummer der Schuldnerin Rosenrot Gastronomie Köln UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG von HRA 86902 auf die korrekte HRA 31829 geändert. Das Insolvenzverfahren ist eröffnet. Gegen den Berichtigungsbeschluss steht jedem, dessen Rechte beeinträchtigt sind, die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 245/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 31829 eingetragenen Rosenrot Gastronomie Köln UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Turmstraße 4, 50733 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 245/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 31829 eingetragenen Rosenrot Gastronomie Köln UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Turmstraße 4, 50733 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 86902 eingetragene Rosenrot Köln Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Turmstraße 4, 50733 Köln, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Annett Koch, Turmstr. 4, 50733 Köln,
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 04.03.2026 wird gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die HRA-Nummer der Schuldnerin wie folgt lautet: HRA 31829 (nicht: HRA 86902).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Köln, 01.06.2026
Amtsgericht
Lachenmaier
Richter am Amtsgericht
70j IN 245/25
Amtsgericht Köln, 01.06.2026
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