Vorläufiges Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 231675

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

ROWI Schweißgeräte und Elektrowerkzeuge Vertrieb GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Augartenstr. 3, 76698 Ubstadt-Weiher
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 231675
EUID
DEB8535.HRB231675

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
101 IN 20/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Paul Wieschemann
Adresse
Flickerstalstraße 2, 67657 Kaiserslautern
Telefon
0631 341950

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.01.2024 , 16:15 Uhr
Anordnung allgemeines Verfügungsverbot
12.01.2024 , 10:30 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Schweiß- und Schutzgasgeräten, Bewässerungsanlagen und Heizgeräten, Kompressoren, sowie Elektrowerkzeugen aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Leistungen gleicher oder ähnlicher Art auszuführen, sowie andere Erzeugnisse gleicher oder ähnlicher Art zu vertreiben, die dem Geschäftszweck dienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu übernehmen und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROWI Schweißgeräte und Elektrowerkzeuge Vertrieb GmbH, Ubstadt-Weiher, ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen des Amtsgerichts Karlsruhe. Am 09.01.2024 hat das Gericht auf Antrag der Schuldnerin vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Paul Wieschemann bestellt worden. Ihm geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen, insbesondere über Bankkonten und Außenstände, über. Der Schuldnerin wird ein Verfügungsverbot über Bankkonten und Außenstände auferlegt, während Verfügungen über sonstige Vermögensgegenstände nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam sind. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt. Der vorläufige Verwalter hat das Vermögen zu sichern, die Eröffnungsgründe zu prüfen und die Kostenbedeckung zu untersuchen. Am 12.01.2024 wird ein allgemeines Verfügungsverbot für die Schuldnerin angeordnet, wodurch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. Die mit dem Beschluss vom 09.01.2024 angeordneten Maßnahmen gelten im Übrigen fort. Eine Anhörung des Gläubigerausschusses wurde unterlassen, da eine sofortige Bestellung des Verwalters zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen erforderlich war.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

101 IN 20/24 | In dem Verfahren über den Antrag der ROWI Schweißgeräte und Elektrowerkzeuge Vertrieb GmbH Augartenstraße 3 76698 Ubstadt-Weiher vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Wieser Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 231675 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das e…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

101 IN 20/24 | In dem Verfahren über den Antrag der ROWI Schweißgeräte und Elektrowerkzeuge Vertrieb GmbH Augartenstraße 3 76698 Ubstadt-Weiher vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Wieser Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 231675 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das e…

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