Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Royal Facility Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Centrumstr. 22, 45307 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 34316
EUID
DER2503.HRB34316
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
161 IN 80/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann
Adresse
Ruhrallee 175, 45136 Essen
Termine & Fristen
Aufhebung vorläufiger Maßnahmen
23.10.2025
Vergütungsfestsetzung
09.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Personalservice-Vermittlung (ohne Zeitarbeit), Gebäudereinigung, Werksreinigung, Objektreinigung, Treppenhausreinigung, Verkauf und Vermietung von Reinigungsgeräten und Reinigungsbedarf, Winterdienst, Gartenpflege und -reinigung, Fensterreinigung, Bauabschlussreinigung, PKW- und LKW-Reinigung, Graffitireinigung, Straßenreinigung, Messereinigung, Kaufhäuser- und Parkhausreinigung, Büroreinigung, Auf- und Abbau von Veranstaltungen, Veranstaltungsservice, Sandtausch, Spielplatzreinigung, Vermittlung von Bewachungstätigkeiten und Sicherheitsdienst sowie Entsorgung und Entrümplung aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Royal Facility Service GmbH ist anhängig. Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens hat das Amtsgericht Essen die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, festgesetzt. Die Schuldnerin trägt diese Kosten. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 06.10.2025 bis zum 23.10.2025 ausgeübt. Mit Beschluss vom 23.10.2025 sind die am 06.10.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden. Gegen die Vergütungsfestsetzung vom 09.02.2026 steht die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 80/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 34316 eingetragenen Royal Facility Service GmbH, Centrumstr. 22, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Musa Wenzlaff, Am Heimbus…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 80/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 34316 eingetragenen Royal Facility Service GmbH, Centrumstr. 22, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Musa Wenzlaff, Am Heimbusch 8, 45307 Essen
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
AOK Rheinland/Hamburg, Postfach , 40466 Düsseldorf
- Gläubiger - gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 34316 eingetragene Royal Facility Service GmbH, Centrumstr. 22, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Musa Wenzlaff, Am Heimbusch 8, 45307 Essen
- Schuldnerin -
I.
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters von der Schuldnerin zu tragen.
II.
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Ruhrallee 175, 45136 Essen wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx € Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx € Zwischensumme xxx € zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx € Endbetrag xxx €
Gründe:
Zu Ziffer I.
Die festgesetzte Vergütung trägt die Schuldnerin, da keine Gründe vorliegen, ausnahmsweise der antragstellenden Gläubigerin ganz oder teilweise die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen aufzuerlegen.
Zu Ziffer II.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 06.10.2025 bis zum 23.10.2025 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 26a, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV). Das verwaltete Vermögen betrug xxx €. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.01.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubigerzu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
161 IN 80/25
Amtsgericht Essen, 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 80/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 34316 eingetragenen Royal Facility Service GmbH, Centrumstr. 22, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Musa Wenzlaff, Am Heimbus…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 80/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 34316 eingetragenen Royal Facility Service GmbH, Centrumstr. 22, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dominik Musa Wenzlaff, Am Heimbusch 8, 45307 Essen
sind die am 06.10.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 23.10.2025 aufgehoben worden.
Essen, 23.10.2025
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