Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RP Racketprofis GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 145274
EUID
DEF1103R.HRB145274
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlotten_burg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3608 IN 711/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein
Adresse
Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2025 , 10:25 Uhr
Berichtstermin
09.04.2025 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.05.2025
Prüfungstermin
23.07.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RP Racketprofis GmbH ist am 01.03.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Übernahme des Geschäftsbetriebs durch die SMA Ski-Racketsport Berlin GmbH im Wege einer übertragenden Sanierung zum 01.0_3.2025 zur Zustimmung der Gläubigerversammlung im Berichtstermin am 09.04.2025 vorgelegt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 30.05.2025 anzumelden. Ein Prüfungstermin ist für den 23.07.2025 anberaumt. Im weiteren Verlauf wurde die Regelvergütung sowie die Auslagen der Insolvenzverwalterin auf Basis eines Vermögenswertes von 78.447,25 Euro nebst Umsatzsteuer und Zuschläge für Mehraufwand durch Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3608 IN 711/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RP Racketprofis GmbH, Bornholmer Straße 79, 10439 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Kai Simon,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 145274 B
- Schuldnerin -
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Die Insolvenzverwalterin hat für die Durc…
3608 IN 711/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RP Racketprofis GmbH, Bornholmer Straße 79, 10439 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Kai Simon,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 145274 B
- Schuldnerin -
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Die Insolvenzverwalterin hat für die Durchführung der mit Beschluss vom 12.12.2024 angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung ihren Antrag auf Festsetzung ihrer Regelvergütung gemäß §§ 2, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 78.447,25 EURO nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % eingereicht. Im Rahmen des Antrages auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung wurden Zuschläge in Höhe insgesamt 15 % für den Mehraufwand durch die Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen geltend gemacht.
Die Beteiligten haben im Rahmen des Ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen.
Der Antrag der Verwalterin auf Festsetzung ihrer Vergütung für die Durchführung der vorläufigen Insolvenzverwaltung liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3608 IN 711/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RP Racketprofis GmbH, Bornholmer Straße 79, 10439 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Kai Simon,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 145274 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 21.05.2…
3608 IN 711/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RP Racketprofis GmbH, Bornholmer Straße 79, 10439 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Kai Simon,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 145274 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 21.05.2026 beschlossen:
Die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 8 InsVV der vorläufigen Insolvenzverwalterin wurden aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 78.447,25 EURO nebst Umsatzsteuer gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Die von der Insolvenzverwalterin geltend gemachten Zuschläge in Höhe von insgesamt 15 % für den Mehraufwand durch die Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3608 IN 711/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RP Racketprofis GmbH, Bornholmer Straße 79, 10439 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Kai Simon
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 145274
- Schuldnerin -
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Die Insolvenzverwalterin bittet im Berichtstermin…
3608 IN 711/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RP Racketprofis GmbH, Bornholmer Straße 79, 10439 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Kai Simon
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 145274
- Schuldnerin -
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Die Insolvenzverwalterin bittet im Berichtstermin am Mittwoch, 09.04.2025, 10:00 Uhr, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, Berlin, um Zustimmung der Gläubigerversammlung zu einem Kaufvertrag der Insolvenzverwalterin zur Übernahme des schuldnerischen Geschäftsbetriebs durch die SMA Ski-Racketsport Berlin GmbH, 10439 Berlin, Bornholmer Straße 79, im Wege einer übertragenden Sanierung per 01.03.2025.
Weitere Einzelheiten können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3608 IN 711/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RP Racketprofis GmbH, Bornholmer Straße 79, 10439 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Kai Simon
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 145274
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Handel
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermö…
3608 IN 711/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RP Racketprofis GmbH, Bornholmer Straße 79, 10439 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Kai Simon
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 145274
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Handel
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2025 um 10.25 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein,
Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin.
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.05.2025 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 09.04.2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 23.07.2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
10. Die Verfahren 3608 IN 711/25 und 36 r IN 8293/24, 36 r IN 6592/24 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 3608 IN 711/25 führt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.03.2025
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