Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RS Druckmaschinen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Nikolaus-Otto-Straße 13, 55543 Bad Kreuznach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 21162
EUID
DET2101V.HRB21162
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
3 IN 213/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt -Fachanwalt für Insolvenzrecht- Ingo Grünewald
Adresse
Mannheimer Str. 254a, 55543 Bad Kreuznach
Telefon
0671/79496-12
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2025 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.05.2025
Gläubigerversammlung
27.05.2025 , 14:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung von Bedruckungsmaschinen wie Siebdruckmaschinen, Heißprägemaschinen sowie Sondermaschinen und Automation, Herstellung von Kunststoffverarbeitungsmaschinen und Sondermaschinen. Gegenstand ist weiterhin Vertriebsberatung, Vermittlung von Warengeschäften, Handel mit Investitionsgütern, betriebswirtschaftliche Beratung, Vermittlung von Dienstleistungen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 01.03.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RS Druckmaschinen GmbH eröffnet worden. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Bad Kreuznach. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Grünewald bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 06.05.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Für den 27.05.2025 sind zwei Gläubigerversammlungen angesetzt: Eine zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere Verfahrensfragen, und eine zweite zur Prüfung der angemeldeten Forderungen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat dem Gericht angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Die Vergütung des Verwalters ist durch Beschluss festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 213/24.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RS Druckmaschinen GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 13, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 21162), vertr. d.: 1. Tabea Faller, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Heinz-Jürgen Rickes, Galgengartenstraße 22, 91126 Schwabach, (Geschäftsführer), sind Vergütun…
3 IN 213/24.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RS Druckmaschinen GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 13, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 21162), vertr. d.: 1. Tabea Faller, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Heinz-Jürgen Rickes, Galgengartenstraße 22, 91126 Schwabach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
XXX Euro Vergütung nach §§ 11, 1 - 8 InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Auslagenpauschale, § 8 III InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ingo Grünewald wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der Bruchteil zur Vergütung gem. § 2 InsVV wurde mit 40 % berücksichtigt. Die Vergütung wurde aus einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) von 67.233,70 Euro berechnet.
Erhöhungstatbestände gem. §§ 11, 10, 3 InsVV wurden wie beantragt in den Bruchteil zur Vergütung gem. § 2 InsVV miteinberechnet.
Ferner wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter der pauschale Auslagenersatz gem. §§10, 8 Abs. 3 InsVV wie beantragt in Ansatz gebracht. Die Obergrenze von 250,-- Euro je angefangener Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung wurde beachtet.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 20.10.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 213/24: In dem Insolvenzverfahren RS Druckmaschinen GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 13, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 21162), vertr. d.: 1. Tabea Faller, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Heinz-Jürgen Rickes, Galgengartenstraße 22, 91126 Schwabach, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 20…
3 IN 213/24: In dem Insolvenzverfahren RS Druckmaschinen GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 13, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 21162), vertr. d.: 1. Tabea Faller, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Heinz-Jürgen Rickes, Galgengartenstraße 22, 91126 Schwabach, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 11.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 3 IN 213/24 Am 01.03.2025 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der RS Druckmaschinen GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 13, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 21162), vertr. d.: 1. Tabea Faller, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Heinz-Jürgen Rickes, Galgengartenstr…
Geschäfts-Nr.: 3 IN 213/24 Am 01.03.2025 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der RS Druckmaschinen GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 13, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, HRB 21162), vertr. d.: 1. Tabea Faller, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Heinz-Jürgen Rickes, Galgengartenstraße 22, 91126 Schwabach, (Geschäftsführer), . Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ingo Grünewald, -Fachanwalt für Insolvenzrecht-, Mannheimer Str. 254a, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/79496-12, Fax: 0671/79496-10, E-Mail: tina.becher@tbs-insolvenzverwalter.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a)Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 06.05.2025.
b)Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Gläubigerversammlungen:
1. am Dienstag, 27.05.2025, 14:00 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, eine Gläubigerversammlung zur Beschlußfassung über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Hinweis: Gem. § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen i.S.d. § 160 InsO als erteilt, sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
2. am Dienstag, 27.05.2025, 14:00 Uhr, Saal 2, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 06.03.2025.
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