Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rudolf Flender Rohr GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Eiserfelder Straße 110, 57072 Siegen
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 10982
EUID
DER2909.HRB10982
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 171/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Buchheister
Adresse
Bahnhofsallee 2, 58507 Lüdenscheid
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Präzisionsstahlrohren, Komponenten und Rohrsystemen und alle verwandten Geschäftszwecke.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rudolf Flender Rohr GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Siegen hat in einem Beschluss vom 08.05.2025 angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 02.06.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen zur Einsicht aus. In einer weiteren Bekanntmachung vom 02.09.2025 hat das Gericht die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses, Dr. Malte Probst-von Müffling, festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Buchheister. Die Geschäftsführer der Schuldnerin sind Michael Böhnke und Michael Stötzel.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 171/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10982 eingetragenen Rudolf Flender Rohr GmbH, Eiserfelder Str. 110, 57072 Siegen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Böhnke
wird angeordnet:
Die nachträg…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 171/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10982 eingetragenen Rudolf Flender Rohr GmbH, Eiserfelder Str. 110, 57072 Siegen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Böhnke
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
25 IN 171/19
Amtsgericht Siegen, 08.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 171/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10982 eingetragenen Rudolf Flender Rohr GmbH, Eiserfelder Str. 110, 57072 Siegen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Böhnke und Herrn Michael Stötzel
Ver…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 171/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRB 10982 eingetragenen Rudolf Flender Rohr GmbH, Eiserfelder Str. 110, 57072 Siegen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Böhnke und Herrn Michael Stötzel
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AULINGER, Josef-Neuberger-Str. 4, 44787 Bochum
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Buchheister, Bahnhofsallee 2, 58507 Lüdenscheid
wird die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses p-m-consulting,
Inhaber: Dr. Malte Probst-von Müffling, Berghofstr. 2, 57078 Siegen wie folgt festgesetzt.
Vergütung EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Gemäß §§ 21, 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen EUR und EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von EUR angemessen ist. Für 9 Stunden und 15 Minuten näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf EUR.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen oder dem Landgericht Siegen, Berliner Str. 22, 57072 Siegen, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen oder dem Landgericht Siegen eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 eingesehen werden.
25 IN 171/19
Amtsgericht Siegen, 02.09.2025
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