Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ruhfus Systemhydraulik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Büdericher Str. 7, 41460 Neuss
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 3450
EUID
DER1102.HRB3450
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 150/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
12.11.2025 , 10:30 Uhr
Prüfungsstichtag
06.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Federn und Erzeugnissen der Stahlverformung sowie hydraulischer Ausrüstungen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmungen zu beteiligen, solche Unternehmungen zu erwerben oder deren Vertretung zu übernehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ruhfus Systemhydraulik GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Düsseldorf hat in einem früheren Beschluss die Vergütung und Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde eine Gläubigerversammlung für den 12. November 2025 anberaumt, um über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere einen Vergleichsabschluss mit den Geschäftsführern der Schuldnerin, sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen zu beschließen. Für den Fall der Beschlussunfähigkeit gilt die Zustimmung als erteilt. Zudem wurden die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag wurde auf den 6. August 2026 festgelegt, bis zu dem ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen eingelegt werden kann.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 150/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 3450 eingetragenen Ruhfus Systemhydraulik GmbH, Büdericher Straße 7, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Uwe Helmut Kühn und Herrn Thomas Dirk G…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 150/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 3450 eingetragenen Ruhfus Systemhydraulik GmbH, Büdericher Straße 7, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Uwe Helmut Kühn und Herrn Thomas Dirk Grabowski
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ist der beantragte Betrag angemessen.
Die entstandenen Auslagen waren neben der Vergütung festzusetzen.
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 73 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Auf die Nutzungspflicht nach § 130d ZPO wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
501 IN 150/22
Amtsgericht Düsseldorf, 29.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 150/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 3450 eingetragenen Ruhfus Systemhydraulik GmbH, Büdericher Straße 7, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
wird Termin für eine Gläubigerversammlu…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 150/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 3450 eingetragenen Ruhfus Systemhydraulik GmbH, Büdericher Straße 7, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
zur Beschlussfassung über einen Vergleichsabschluss mit erheblichem Wert bzw. erheblichem Anteil an der Masse mit den Geschäftsführern der Schuldnerin
sowie
zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (§ 177 InsO),
bestimmt auf
Mittwoch, 12.11.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
501 IN 150/22
Amtsgericht Düsseldorf, 15.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 150/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 3450 eingetragenen Ruhfus Systemhydraulik GmbH, Büdericher Straße 7, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Uwe Helmut Kühn und Herrn Thomas Dirk G…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 150/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 3450 eingetragenen Ruhfus Systemhydraulik GmbH, Büdericher Straße 7, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Uwe Helmut Kühn und Herrn Thomas Dirk Grabowski
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
501 IN 150/22
Amtsgericht Düsseldorf, 25.06.2026
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