Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 5121
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Rungis Express Gesellschaft für Frischimporte mbH & Co. KG
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Hambuch 2, 53340 Meckenheim
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRA 5121
EUID
DER3201.HRA5121
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 17/05
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier
Adresse
Breite Str. 100, 50667 Köln
Termine & Fristen
Aufhebung
14.04.2026 , 14:11 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rungis Express Gesellschaft für Frischimporte mbH & Co. KG ist am 14.04.2026 um 14:11 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingereicht werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 17/05
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 5121 eingetragenen Rungis Express Gesellschaft für Frischimporte mbH & Co. KG, Am Hambuch 2, 53340 Meckenheim, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts un…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 17/05
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 5121 eingetragenen Rungis Express Gesellschaft für Frischimporte mbH & Co. KG, Am Hambuch 2, 53340 Meckenheim, gesetzlich vertreten durch die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene Rungis Express Gesellschaft für Frischimporte Verwaltungsgesellschaft mbH GmbH vertr. d. d. Gf., Am Hambuch 2, 53340 Meckenheim
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier, Breite Str. 100, 50667 Köln
wird heute, am 14.04.2026, um 14:11 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
97 IN 17/05
Amtsgericht Bonn, 14.04.2026
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