Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ruschin GmbH Osteuropa Service ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen ist das schriftliche Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Prüfung der Forderungen findet am 29.06.2026 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen statt. Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 17.06.2026 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ruschin GmbH Osteuropa Service ist am 07.01.2025 um 19:04 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Das Verfahren wird als Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO geführt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Reinhard Buchholz ernannt worden. Gemäß § 80 I…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ruschin GmbH Osteuropa Service ist am 07.01.2025 um 19:04 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Das Verfahren wird als Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO geführt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Reinhard Buchholz ernannt worden. Gemäß § 80 InsO geht das Recht zur Verwaltung und Verfügung über die Insolvenzmasse auf den Verwalter über. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens 07.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen ist am 31.03.2025 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wird zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Prüfung dieser Forderungen findet am 29.06.2026 statt. Die Tabelle nebst den Anmeldungen liegt ab dem 17.06.2026 bei der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 f IN 356/24 Lu
11.05.2026
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Ruschin GmbH Osteuropa Service, Heideweg 4, 67134 Birkenheide (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 4657),
vertreten durch:
1. Johann Ruschin, Heideweg 4, 67134 Birkenheide, (Geschäftsführer…
3 f IN 356/24 Lu
11.05.2026
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Ruschin GmbH Osteuropa Service, Heideweg 4, 67134 Birkenheide (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 4657),
vertreten durch:
1. Johann Ruschin, Heideweg 4, 67134 Birkenheide, (Geschäftsführer),
2. Gisela Ruschin, Heideweg 4, 67134 Birkenheide, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Tim Wullbrandt, Friedrich-Ebert-Anlage 12, 69117 Heidelberg,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Reinhard Buchholz, Herzog-Otto-Str. 104 a, D 67105 Schifferstadt
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 29.06.2026 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 17.06.2026 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
, Rechtspflegerin
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein, den 07.01.2025
Aktenzeichen: 3 f IN 356/24 Lu
Durch Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Ludwigshafen am Rhein wird zum 07.01.2025, 19:04 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Ruschin GmbH Osteuropa Service, Heideweg 4, 67134 Bi…
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein, den 07.01.2025
Aktenzeichen: 3 f IN 356/24 Lu
Durch Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Ludwigshafen am Rhein wird zum 07.01.2025, 19:04 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Ruschin GmbH Osteuropa Service, Heideweg 4, 67134 Birkenheide (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 4657),
vertreten durch:
1. Johann Ruschin, Heideweg 4, 67134 Birkenheide, (Geschäftsführer),
2. Gisela Ruschin, Heideweg 4, 67134 Birkenheide, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Tim Wullbrandt, Friedrich-Ebert-Anlage 12, 69117 Heidelberg, wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt: Rechtsanwalt Reinhard Buchholz, Herzog-Otto-Str. 104 a, D 67105 Schifferstadt,
Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Die Gläubiger der Schuldnerin werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden (§ 28 Abs. II InsO).
Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO, Verordnung Nr. 1346/200 des Rates der Europäischen Union vom 29.05.2000 über Insolvenzverfahren (ABIEG L 160/1).
Gem. § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Die Forderungen werden am 31.03.2025 geprüft. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 35 Abs. 2, 66, 68, 100, 149, 160, 162, 207 InsO bezeichneten Angelegenheiten und Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zu diesem Termin bei Gericht eingegangen sind. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens 07.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter in zweifacher Ausfertigung anzumelden. Die angemeldeten Forderungen liegen ab dem 28.02.2025 und der Bericht des Insolvenzverwalters ab dem 3. Tag vor dem Termin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Hinweise: Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird, erhalten hierüber keine Benachrichtigung.
Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§ 9 Abs. 3 InsO). Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem 1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung anwendbar; hier gilt das Gleiche. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden. Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur evtl. Selbständigkeit der Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.
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