Berichts- und PrüfungsterminMecklenburg-VorpommernHRB 15486
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rush&Run logistic GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Dörpstraat 5, 18299 Laage OT Kritzkow
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Rostock HRB 15486
EUID
DEN1206V.HRB15486
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Rostock
Aktenzeichen
260/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer David Bolz
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Prüfungstermin
28.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Transport und Logistik und damit verbundene Serviceleistungen, Autovermietung
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rush&Run logistic GmbH ist die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die Vergütung basiert auf einem Regelsatz, der vom Wert der Masse bei Beendigung abhängt, wobei Zuschläge festgesetzt wurden. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 17) im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Der Prüfungsstichtag, welcher dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 28.11.2025. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens an diesem Tag beim Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
62 IN 260/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rush&Run logistic GmbH, OT Kritzkow, Dörpstraat 5, 18299 Laage, vertreten durch den Geschäftsführer David Bolz
Registergericht: Amtsgericht Rostock - Registergericht - Register-Nr.: HRB 15486
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die Vergütung und die Auslagen des vo…
62 IN 260/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rush&Run logistic GmbH, OT Kritzkow, Dörpstraat 5, 18299 Laage, vertreten durch den Geschäftsführer David Bolz
Registergericht: Amtsgericht Rostock - Registergericht - Register-Nr.: HRB 15486
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt.
Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz durch Zuschläge überschreiten oder durch Abschläge hinter ihm zurückbleiben (§ 63 InsO, § 3 InsVV). Es wurden Zuschläge festgesetzt. Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 23.10.2023 verwiesen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 04.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
62 IN 260/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rush&Run logistic GmbH, Molzbacher Straße 37, 36088 Hünfeld, vertreten durch den Geschäftsführer David Bolz
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 15486
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 27.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnliche…
62 IN 260/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Rush&Run logistic GmbH, Molzbacher Straße 37, 36088 Hünfeld, vertreten durch den Geschäftsführer David Bolz
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 15486
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 27.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 28.11.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 29.10.2025
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