Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ruttkowski Innenausbau GmbH vertr. d. d. GF Bernd Ruttkowski und Arnd Ruttkowski
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Ostpreußenstr. 36, 31028 Gronau
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 15119
EUID
DEP2408.HRB15119
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 29/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Wirtsch.-jur. MBA Tobias Hartwig
Kanzlei
Schultze & Braun
Adresse
Berliner Allee 7, 30175 Hannover
Telefon
0511/554706-120
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.06.2025 , 09:28 Uhr
Einstellung
20.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Einbaumöbeln sowie der gehobene Innenausbau von Wohn- und Geschäftsräumen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen - auch als Komplementärin - beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Ruttkowski Innenausbau GmbH ist am 20.06.2025 um 09:28 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet und der vorläufige Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren ist am 20.11.2025 mangels Masse abgewiesen worden. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind ebenfalls am 20.11.2025 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 29/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ruttkowski Innenausbau GmbH vertr. d. d. GF Bernd Ruttkowski und Arnd Ruttkowski, Ostpreussenstr. 36, 31028 Gronau (Leine), ist am 20.06.2025 um 09:28 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der A…
51 IN 29/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ruttkowski Innenausbau GmbH vertr. d. d. GF Bernd Ruttkowski und Arnd Ruttkowski, Ostpreussenstr. 36, 31028 Gronau (Leine), ist am 20.06.2025 um 09:28 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Wirtsch.-jur. Tobias Hartwig, MBA, Schultze & Braun, Berliner Allee 7, 30175 Hannover, Tel.: 0511/554706-120, Fax: 0511/554706-99, E-Mail: thartwig@schultze-braun.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 20.06.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 29/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ruttkowski Innenausbau GmbH vertr. d. d. GF Bernd Ruttkowski und Arnd Ruttkowski, Ostpreussenstr. 36, 31028 Gronau (Leine) (AG Hildesheim, HRB 15119), vertr. d.: 1. Arnd Ruttkowski, Ostpreussenstr. 36, 31028 Gronau (Leine), (Geschäftsführer), 2. Bernd…
51 IN 29/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ruttkowski Innenausbau GmbH vertr. d. d. GF Bernd Ruttkowski und Arnd Ruttkowski, Ostpreussenstr. 36, 31028 Gronau (Leine) (AG Hildesheim, HRB 15119), vertr. d.: 1. Arnd Ruttkowski, Ostpreussenstr. 36, 31028 Gronau (Leine), (Geschäftsführer), 2. Bernd Ruttkowski, Ostpreussenstr. 36, 31028 Gronau (Leine), (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.11.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 20.06.2025 sind am 20.11.2025 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hildesheim eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 20.11.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 29/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ruttkowski Innenausbau GmbH vertr. d. d. GF Bernd Ruttkowski und Arnd Ruttkowski, Ostpreussenstr. 36, 31028 Gronau (Leine) (AG Hildesheim, HRB 15119), vertr. d.: 1. Arnd Ruttkowski, Ostpreussenstr. 36, 31028 Gronau (Leine), (Geschäftsführer), 2. Bernd…
51 IN 29/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ruttkowski Innenausbau GmbH vertr. d. d. GF Bernd Ruttkowski und Arnd Ruttkowski, Ostpreussenstr. 36, 31028 Gronau (Leine) (AG Hildesheim, HRB 15119), vertr. d.: 1. Arnd Ruttkowski, Ostpreussenstr. 36, 31028 Gronau (Leine), (Geschäftsführer), 2. Bernd Ruttkowski, Ostpreussenstr. 36, 31028 Gronau (Leine), (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 20.06.2025 am 20.11.2025 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 20.11.2025
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