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Insolvenzprofil
RVA Bautenschutz UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Saarland
Adresse
Am Grubenbahnhof 1, 66299 Friedrichsthal
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 108310
EUID
DEV1109.HRB108310
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
116 IN 16/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Andrea Schäfer
Adresse
Streifstraße 14, 66679 Losheim am See
Termine & Fristen
Eröffnung
23.04.2025 , 12:42 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.06.2025
Berichtstermin
16.07.2025
Prüfungstermin
01.09.2025
Prüfungstermin
21.11.2025
Gläubigerversammlung
24.11.2025 , 11:00 Uhr
Stellungnahmefrist Vergütungsantrag
14.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Ausführung von Bautenschutzarbeiten, die Abdichtung von Bauwerken gegen Feuchtigkeit, die Sanierung und Beseitigung von Schimmel sowie die Sanierung von Feuchtigkeitsschäden an Gebäuden.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RVA Bautenschutz UG ist beim Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, unter dem Aktenzeichen 116 IN 16/25 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 108310 eingetragen und hat ihren Sitz in Friedrichsthal. Der Geschäftsführer Alexander Sperling vertritt die Gesellschaft gesetzlich. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Forderungen nachträglich angemeldet und deren Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Dabei wurden unterschiedliche Prüfungsstichtage festgelegt, wobei der späteste Termin der 21.11.2025 ist. Ein weiterer wichtiger Schritt war die Anordnung einer Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs in Höhe von 6.414,00 EUR gegen den Geschäftsführer Alexander Sperling. Dieser Termin wurde auf den 24.11.2025 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Saarbrücken festgesetzt. Zudem wurde die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin angeordnet, wobei eine Stellungnahmefrist bis zum 14.07.2026 besteht. Rechtsbehelfe gegen die Beschlüsse sind innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung als Erinnerung zulässig.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RVA Bautenschutz UG ist am 23.04.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Andrea Schäfer ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 25.06.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungst…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RVA Bautenschutz UG ist am 23.04.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Andrea Schäfer ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 25.06.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 16.07.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei die Prüfungsstichtage der 01.09.2025 und der 21.11.2025 festgelegt wurden. Eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs in Höhe von 6.414,00 EUR gegen den Geschäftsführer Alexander Sperling wurde für den 24.11.2025 anberaumt. Zudem wurde die Anhörung zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin angeordnet, wobei eine Stellungnahmefrist bis zum 14.07.2026 bestand.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 16/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 108310 eingetragenen RVA Bautenschutz UG, Am Grubenbahnhof 1, 66299 Friedrichsthal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 16/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 108310 eingetragenen RVA Bautenschutz UG, Am Grubenbahnhof 1, 66299 Friedrichsthal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Sperling,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 01.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 20 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
116 IN 16/25
Amtsgericht Saarbrücken, 04.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 16/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 108310 eingetragenen RVA Bautenschutz UG, Am Grubenbahnhof 1, 66299 Friedrichsthal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 16/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 108310 eingetragenen RVA Bautenschutz UG, Am Grubenbahnhof 1, 66299 Friedrichsthal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Sperling,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 20 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
116 IN 16/25
Amtsgericht Saarbrücken, 24.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 16/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 108310 eingetragenen RVA Bautenschutz UG, Am Grubenbahnhof 1, 66299 Friedrichsthal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 16/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 108310 eingetragenen RVA Bautenschutz UG, Am Grubenbahnhof 1, 66299 Friedrichsthal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Sperling,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Herbert Rechtsanwälte GmbH & Co. KG, Dieselstraße 2, 66130 Saarbrücken
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über die Zustimmung zur gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs i. H. v. 6.414,00 EUR gegenüber dem Gesellschafter/Geschäftsführer Alexander Sperling
bestimmt auf
Montag, 24.11.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
116 IN 16/25
Amtsgericht Saarbrücken, 03.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 16/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 108310 eingetragenen RVA Bautenschutz UG, Am Grubenbahnhof 1, 66299 Friedrichsthal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 16/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 108310 eingetragenen RVA Bautenschutz UG, Am Grubenbahnhof 1, 66299 Friedrichsthal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Sperling, Am Hang 34, 66125 Saarbrücken
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin vom 25.06.2026 wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 14.07.2026 zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 20 eingesehen werden.
116 IN 16/25
Amtsgericht Saarbrücken, 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 16/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 108310 eingetragenen RVA Bautenschutz UG, Am Grubenbahnhof 1, 66299 Friedrichsthal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Sperling,
wird wegen Zahl…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 16/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 108310 eingetragenen RVA Bautenschutz UG, Am Grubenbahnhof 1, 66299 Friedrichsthal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Sperling,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.04.2025, um 12:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Andrea Schäfer, Streifstraße 14, 66679 Losheim am See.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 16.07.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 02.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 6 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Str. 13, 66119 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
116 IN 16/25
Saarbrücken, 23.04.2025
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