Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RVI-Schmiedberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Moorweg 34, 86316 Friedberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Augsburg HRA 17510
EUID
DED2102V.HRA17510
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
5 IN 628/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky
Adresse
Pröllstraße 5, 86157 Augsburg
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
26.05.2024
Widerspruchsfrist
27.07.2024
Schlusstermin
29.11.2025
Aufhebung
24.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RVI-Schmiedberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist beim Amtsgericht Augsburg anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei ein Vermögenswert von 25.788,16 EUR zugrunde gelegt wurde. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Forderungen in einer Gesamthöhe von 21.693,94 EUR berücksichtigt, denen ein Massebestand von 25.788,16 EUR gegenüberstand. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgten im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 29.11.2025 Widersprüche und Einwendungen zu erheben. Es wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Zustimmung des Gerichts fand die Schlussverteilung statt, wobei eine Verteilungsmasse von 3.200,00 EUR für Forderungen in Höhe von 20.433,88 EUR verfügbar war. Das Insolvenzverfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 628/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RVI-Schmiedberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Moorweg 34, 86316 Friedberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RVI-Augusta Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Strauß Johannes
Registergericht:…
5 IN 628/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RVI-Schmiedberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Moorweg 34, 86316 Friedberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RVI-Augusta Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Strauß Johannes
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 17510
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 26.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.07.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 27.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 628/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RVI-Schmiedberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Moorweg 34, 86316 Friedberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RVI-Augusta Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Strauß Johannes
Registergericht:…
5 IN 628/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RVI-Schmiedberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Moorweg 34, 86316 Friedberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RVI-Augusta Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Strauß Johannes
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 17510
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky, Pröllstraße 5, 86157 Augsburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 02.12.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 25.788,16 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 29.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 628/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RVI-Schmiedberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Moorweg 34, 86316 Friedberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RVI-Augusta Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Strauß Johannes
Registergericht:…
5 IN 628/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RVI-Schmiedberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Moorweg 34, 86316 Friedberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RVI-Augusta Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Strauß Johannes
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 17510
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.11.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 21.693,94 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 25.788,16 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 29.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 5 IN 628/19
Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky, hat mitgeteilt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RVI-Schmiedberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Moorweg 34, 86316 Friedberg, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 3.200,00 EUR Vertei…
Az.: 5 IN 628/19
Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky, hat mitgeteilt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RVI-Schmiedberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Moorweg 34, 86316 Friedberg, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 3.200,00 EUR Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 20.433,88 EUR Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Augsburg - Insolvenzgericht -, Aktenzeichen 5 IN 628/19, niedergelegt.
Augsburg, 29.10.2025
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht -
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 628/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RVI-Schmiedberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Moorweg 34, 86316 Friedberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RVI-Augusta Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Strauß Johannes
Registergericht:…
5 IN 628/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RVI-Schmiedberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Moorweg 34, 86316 Friedberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RVI-Augusta Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Strauß Johannes
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 17510
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 24.06.2026
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