Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 4061
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Insolvenzprofil
RW Bedachungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ostbürener Straße 50, 58730 Fröndenberg
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRB 4061
EUID
DER2404.HRB4061
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
256 IN 122/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
03.03.2026 , 18:01 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.04.2026
Einsichtnahme Unterlagen
06.05.2026
Prüfungstermin
03.06.2026
Anzeige Masseunzulänglichkeit
06.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Dachdeckerarbeiten und die dachdeckerüblichen Klempnerarbeiten sowie Gerüstbau und Vermietung von Gerüsten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Dortmund hat am 03.03.2026 um 18:01 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RW Bedachungen GmbH eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin, der am 02.10.2025 bei Gericht eingegangen ist, eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus van Marwyk ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.04.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 03.06.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten bei Gericht einreichen. Die Forderungstabelle und der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 06.05.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RW Bedachungen GmbH ist am 03.03.2026 um 18:01 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus van Marwyk ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen ende…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RW Bedachungen GmbH ist am 03.03.2026 um 18:01 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus van Marwyk ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 22.04.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 03.06.2026. Ab dem 06.05.2026 werden die Forderungstabelle und Unterlagen zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Am 06.07.2026 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters auf Masseunzulänglichkeit eingegangen, was auf die bevorstehende Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens hindeutet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 122/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 4061 eingetragenen RW Bedachungen GmbH, Ostbürener Straße 50, 58730 Fröndenberg, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Ralf-Dieter Franz Wolter, Ostbürener Str. 50, 58730 Fröndenberg
Gesc…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 122/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 4061 eingetragenen RW Bedachungen GmbH, Ostbürener Straße 50, 58730 Fröndenberg, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Ralf-Dieter Franz Wolter, Ostbürener Str. 50, 58730 Fröndenberg
Geschäftszweig: Die Dachdeckerarbeiten und die dachdeckerüblichen Klempnerarbeiten sowie Gerüstbau und Vermietung von Gerüsten.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.03.2026, um 18:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Westfalendamm 77, 44141 Dortmund, Telefon: 0231/2261430, Fax: 023122614320.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 03.06.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 06.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.310 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
256 IN 122/25
Amtsgericht Dortmund, 03.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 122/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 4061 eingetragenen RW Bedachungen GmbH, Ostbürener Straße 50, 58730 Fröndenberg, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Ralf-Dieter Franz Wolter, Ostbürener Str. …
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 122/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 4061 eingetragenen RW Bedachungen GmbH, Ostbürener Straße 50, 58730 Fröndenberg, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Ralf-Dieter Franz Wolter, Ostbürener Str. 50, 58730 Fröndenberg
ist am 06.07.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
256 IN 122/25
Amtsgericht Dortmund, 06.07.2026
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