Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RW Wohnwelten Emscherpark eG & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.G. & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Emscherpark 2, 59439 Holzwickede
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRA 3807
EUID
DER2404.HRA3807
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
255 IN 1008/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele
Adresse
Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund
Telefon
0231/54110
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.07.2024 , 13:49 Uhr
Eröffnung
05.05.2025 , 10:12 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.06.2025
Berichtstermin
16.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RW Wohnwelten Emscherpark eG & Co. KG ist am 05.05.2025 um 10:12 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 05.07.2024 bei Gericht eingegangen. Bereits am 08.07.2024 waren vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 20.06.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 16.07.2025. Bis zu diesem Stichtag können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Einleitung von Rechtsstreitigkeiten sowie zur freihändigen Verwertung von Immobilien einzuholen. Die Unterlagen zur Forderungstabelle und der Bericht des Verwalters werden ab dem 30.06.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 1008/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 3807 eingetragenen RW Wohnwelten Emscherpark eG & Co. KG, Am Emscherpark 2, 59439 Holzwickede, vertr. d. d. pers. haft. Gesellschafterin
ist am 08.07.2024, um 1…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 1008/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 3807 eingetragenen RW Wohnwelten Emscherpark eG & Co. KG, Am Emscherpark 2, 59439 Holzwickede, vertr. d. d. pers. haft. Gesellschafterin
ist am 08.07.2024, um 13:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
255 IN 1008/24
Amtsgericht Dortmund, 08.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 1008/24
Über das Vermögen
der RW Wohnwelten Emscherpark eG & Co. KG,
Am Emscherpark 2, 59439 Holzwickede,
gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
Reale Werte eG Wohnungs- und Baugenossenschaft,
Am Emscherpark 2, 59439 Holzwickede,
diese vertreten du…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 1008/24
Über das Vermögen
der RW Wohnwelten Emscherpark eG & Co. KG,
Am Emscherpark 2, 59439 Holzwickede,
gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
Reale Werte eG Wohnungs- und Baugenossenschaft,
Am Emscherpark 2, 59439 Holzwickede,
diese vertreten durch die Liquidatoren Herrn Norbert Schramm, und Herrn Christian Peirick
Gegenstand:
Die Projektierung einer Baumaßnahme mit Büroflächen und Eigentumswohnungen sowie die Planung und Durchführung dieser Baumaßnahme auf dem Grundstück Hauptstraße 31 in 59439 Holzwickede sowie die Betreuung, Verwaltung und Instandhaltung dieses Objektes.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.05.2025, um 10:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund, Telefon: 0231/54110, Fax: 02315411266.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 16.07.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen (§ 160 InsO):
- Erteilung der Zustimmung nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO zur Einleitung und Aufnahme von Rechtsstreitigkeiten (Anfechtungsansprüche der Schuldnerin bzw. mögliche Haftungsansprüche gegenüber den Liquidatoren)
- Erteilung der Zustimmung zur bestmöglichen freihändigen Verwertung der im Eigentum der Schuldnerin stehenden Immobilien gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 30.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
255 IN 1008/24
Amtsgericht Dortmund, 05.05.2025
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