Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 4792
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 4792
EUID
DER1304.HRB4792
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
49 IN 22/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einstellung
09.06.2026 , 11:24 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S A M Spedition Service GmbH, Am Geenenforst 4, 47652 Weeze, ist am 09.06.2026 um 11:24 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 22/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 4792 eingetragenen S A M Spedition Service GmbH, Am Geenenforst 4, 47652 Weeze, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegfried Stähr,
wird heute, am 09.06.2026, u…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 22/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 4792 eingetragenen S A M Spedition Service GmbH, Am Geenenforst 4, 47652 Weeze, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegfried Stähr,
wird heute, am 09.06.2026, um 11:24 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
49 IN 22/19
Amtsgericht Kleve, 09.06.2026
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