Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRA 12885
EUID
DEB8534.HRA12885
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 288/05
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
26.05.2025 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG ist anhängig. Am 29.07.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf haben die Gläubiger Hafez Sabet, Sam Sabet, Dr. Haleh Sabet und Dr. Sabet Consulting GmbH die Einberufung einer Gläubigerversammlung beantragt. Das Amtsgericht Ludwigsburg hat diesem Antrag stattgegeben, da der erforderliche Anteil von zwei Fünfteln der Summe der angemeldeten Forderungen erreicht ist. Aktuell sind Forderungen in Höhe von insgesamt 17.742.886,72 € angemeldet, wovon 17.742.732,72 € bestritten sind. Lediglich die Forderung der FOROS Unternehmensberatungs GmbH & Co. KG in Höhe von 154,00 € ist festgestellt. Für den 26.05.2025 ist ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung angesetzt. Auf der Tagesordnung stehen die Antragstellung auf Entlassung des Insolvenzverwalters aus wichtigem Grund, die Antragstellung auf Bestellung eines anderen Insolvenzverwalters für den Fall der Entlassung sowie die Anregung der Einholung eines weiteren Gutachtens zu den Fragestellungen des Insolvenzgerichts aus dem Beschluss vom 18.08.2022.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG ist eröffnet. Am 29.07.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Der Antrag auf Entlassung des Insolvenzverwalters aus wichtigem Grund sowie die Anregung zur Einholung eines…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG ist eröffnet. Am 29.07.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Der Antrag auf Entlassung des Insolvenzverwalters aus wichtigem Grund sowie die Anregung zur Einholung eines weiteren Gutachtens sind Gegenstand einer Gläubigerversammlung. Diese ist für den 26.05.2025 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Ludwigsburg anberaumt. Die Antragstellung auf Einberufung erfolgte durch mehrere Gläubiger, deren Forderungen teilweise bestritten sind. Aktuell sind Forderungen in Höhe von insgesamt 17.742.886,72 € angemeldet, wovon 17.742.732,72 € bestritten sind. Lediglich die Forderung der FOROS Unternehmensberatungs GmbH & Co. KG in Höhe von 154,00 € ist festgestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter sowie der Insolvenzverwalter haben jeweils Anträge auf Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen gestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 288/05
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG, Maybachstraße 16, 70469 Stuttgart, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sabet Beteiligungsgesellschaft mbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 12885
- Schuld…
2 IN 288/05
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG, Maybachstraße 16, 70469 Stuttgart, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sabet Beteiligungsgesellschaft mbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 12885
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 29.07.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 30.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 288/05
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG, Maybachstraße 16, 70469 Stuttgart,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sabet Beteiligungsgesellschaft mbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRA 12885
- Schuldnerin -
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Termi…
2 IN 288/05
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG, Maybachstraße 16, 70469 Stuttgart,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sabet Beteiligungsgesellschaft mbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRA 12885
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Antragstellung nach § 59 InsO auf Entlassung des Insolvenzverwalters
aus wichtigem Grund
2. Für den Fall der Entlassung des Insolvenzverwalters in der Gläubigerversammlung
vom 26.05.2025: Antrag auf Bestellung eines anderen Insolvenzverwalters
3. Anregung der Einholung eines weiteren Gutachtens zu den Fragestellungen des
Insolvenzgerichts aus dem Beschluss vom 18.08.2022
wird bestimmt auf
Montag, 26.05.2025, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 2008/P, EG, Schorndorfer Straße 28, 71638 Ludwigsburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
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Gründe:
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Folgende Gläubiger haben die Einberufung der Gläubigerversammlung beantragt:
Gläubiger Nr. 3 Hafez Sabet mit einer endgültig bestrittenen Forderung von 14.456.903,32 €
Gläubiger Nr. 4 Sam Sabet (nach Abtretung der Forderung von Behnam Sadeghian) mit einer bestrittenen Forderung von 1.500.000,00 €
Gläubiger Nr. 5 Dr. Haleh Sabet mit einer bestrittenen Forderung von 829,40 €
Gläubiger Nr. 6 Dr. Sabet Consulting GmbH mit einer bestrittenen Forderung von 1.785.000,00 €
Bezüglich der Forderung Nr. 4 ist in der Tabelle noch der ursprüngliche Gläubiger Behnam Sadeghian eingetragen. Eine Abschrift der Abtretungsvereinbarung über die Abtretung der Forderung von Behnam Sadeghian an Sam Sabet wurde vorgelegt.
Nachdem die Forderungen Nr. 1 und Nr. 2 in voller Höhe zurückgenommen wurden, sind aktuell Forderungen in Höhe von insgesamt 17.742.886,72 € angemeldet. Von diesen sind Forderungen in Höhe von 17.742.732,72 € bestritten, nämlich sämtliche Forderungen der Antragsteller. Lediglich die Forderung Nr. 7 der FOROS Unternehmensberatungs GmbH & Co. KG in Höhe von 154,00 € ist in voller Höhe festgestellt.
Nach der Entscheidung des BGH vom 14.10.2004, IX ZB 114/04 hat das Insolvenzgericht auch diejenigen Gläubiger als antragsberechtigt zu behandeln, deren angemeldete Forderungen endgültig bestritten worden sind. Den Gläubigern Nr. 3, 4, 5 und 6 ist somit grundsätzlich ein Antragsrecht auf Einberufung einer Gläubigerversammlung zuzubilligen.
Zwar kann die Antragstellung in diesem Stadium des Verfahrens - die Schlussunterlagen liegen vor und es wurde eine Sachverständige mit der Prüfung der Schlussrechnung beauftragt - als missbräuchlich erscheinen. Jedoch reicht die lediglich abstrakte Missbrauchsmöglichkeit nach der oben genannten Entscheidung des BGH nicht aus, um das Antragsrecht für nicht festgestellte Forderungen generell zu verneinen.
Die Abtretungsvereinbarung bezüglich der Forderung Nr. 4 wurde bislang nur per beA übersandt. Das Original liegt hier nicht vor. Selbst ohne Berücksichtigung des Antrags des Gläubigers Nr. 4 wird der nach § 75 Abs. 1 Nr. 4 InsO erforderliche Anteil von zwei Fünfteln der Summe der angemeldeten Forderungen von den antragstellenden Gläubigern jedoch erreicht.
Nach Rücknahme der Forderungen Nr. 1 und 2 beträgt die Summe der angemeldeten Forderungen 17.742.886,72 €. Die Summe der Forderungen der Gläubiger Nr. 3, 5 und 6 beträgt 16.242.732,72 €.
Dem Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung war daher zu entsprechen.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 09.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 288/05__________________________________________________________________
Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG, Maybachstraße 16, 70469 Stuttgart, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sabet Beteiligungsgesellschaft mbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: H…
2 IN 288/05__________________________________________________________________
Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG, Maybachstraße 16, 70469 Stuttgart, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sabet Beteiligungsgesellschaft mbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 12885
- Schuldnerin -
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Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von .6.700.000 EUR zugrunde. Es werden Zuschläge in Höhe von 20 % auf die Vergütung geltend gemacht.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit [___] % der Regelvergütung zur Festsetzung beantragt. Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 250 € je angefangenen Monat beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von 3 Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 23.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 288/05
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Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG, Maybachstraße 16, 70469 Stuttgart, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sabet Beteiligungsgesellschaft mbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register…
2 IN 288/05
________________________________________________________________________
Sabet Grundstücksverwaltungs- GmbH & Co. KG, Maybachstraße 16, 70469 Stuttgart, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Sabet Beteiligungsgesellschaft mbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 12885
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 156.219,92 EUR zugrunde.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit [_30__] % der Regelvergütung zzgl. Mehrbetrag nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV zur Festsetzung beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von 3 Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 21.10.2024
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