Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Salzkottener Grundbesitz-UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kettelerstraße 30, 33154 Salzkotten
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 10515
EUID
DER2809.HRB10515
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 84/19
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Verteilungstermin
16.01.2025
Forderungsanmeldefrist
13.05.2025
Prüfungstermin
10.06.2025
Prüfungstermin
25.07.2025
Schlusstermin
09.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb, Verwaltung sowie Veräußerung von Grundbesitz.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Salzkottener Grundbesitz-UG ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Kristin Brocker, übt ihr Amt seit dem 02.09.2019 aus. Im April 2025 wurden nachrangige Gläubiger zur Forderungsanmeldung bis zum 13.05.2025 aufgefordert; der Prüfungstermin war der 10.06.2025. Im Juni 2025 erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen mit einem Prüfungsstichtag vom 25.07.2025. Die Masse beträgt 610.181,89 €, wobei festgestellte Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 99.596,56 € zu berücksichtigen sind. Für die Verteilung steht ein Betrag von 258.919,98 € zur Verfügung. Im Januar 2026 wurde der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten Gelegenheit bis zum 09.03.2026 Stellung zu nehmen. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Schlussverteilung.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Salzkottener Grundbesitz-UG ist beim Amtsgericht Paderborn anhängig. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Kristin Brocker, hat ihr Amt seit dem 02.09.2019 inne. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Forderungsfristen gesetzt und geprüft. Nachrangige Gläubiger waren…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Salzkottener Grundbesitz-UG ist beim Amtsgericht Paderborn anhängig. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Kristin Brocker, hat ihr Amt seit dem 02.09.2019 inne. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Forderungsfristen gesetzt und geprüft. Nachrangige Gläubiger waren aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.05.2025 anzumelden, wobei der Prüfungsstichtag der 10.06.2025 war. Für nachträglich angemeldete Forderungen erging ein Beschluss zur schriftlichen Prüfung mit einem Stichtag vom 25.07.2025. Eine Abschlagverteilung wurde für den 16.01.2025 angekündigt, wobei eine Quote von 100% für Gläubigerforderungen nach § 38 InsO in Höhe von 66.976,72 EUR vorgesehen war. Später wurden festgestellte Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 99.596,56 EUR genannt. Das Verfahren ist im Stadium der Schlussverteilung angekommen. Mit Beschluss vom 09.01.2026 wurde der Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet und die Schlussverteilung zugestimmt. Die Beteiligten hatten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 09.03.2026. Für die Verteilung steht ein Betrag von 258.919,98 EUR zur Verfügung. Die Vergütung der Verwalterin wurde mit Beschluss vom 08.01.2025 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 84/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10515 eingetragenen Salzkottener Grundbesitz-UG, Kettelerstraße 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mario Thomas Seesko, Zwilliker S…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 84/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10515 eingetragenen Salzkottener Grundbesitz-UG, Kettelerstraße 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mario Thomas Seesko, Zwilliker Straße 13, CHE-8910 Affoltern am Albis / Schweiz
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Kristin Brocker, Ziethenstrasse 13, 33330 Gütersloh
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx €
Endbetrag xxx €
Auf die Vergütung sind folgende bereits bewilligte Vorschüsse anzurechnen:
Festsetzungsdatum: 08.01.2025, festgesetzter Vorschuss xxx Euro und Festsetzungsdatum: 26.11.2025, festgesetzter Vorschuss xxx Euro (unter Anrechnung des 1. Vorschusses, mithin 2. Vorschuss in Höhe eines Betrages von xxx Euro)
Der Restbetrag von xxx € kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 02.09.2019 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse 610.181,89 €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx € (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 33 Gläubigern auf xxx €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 190 % und damit auf den Betrag von xxx € gerechtfertigt.
Das vorliegende Verfahren weicht wesentlich von einem sog. "Normalverfahren" ab, sodass antragsgemäß Zuschläge von insg. 90 % auf die Regelvergütung für die Immobilienverwaltung und die Immobililenverwertung zu gewähren waren.
Bei der vorzunehmenden Gesamtschau aller Zuschlagstatbestände ist die Höhe nicht zu beanstanden.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 23.10.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Paderborn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 eingesehen werden.
2 IN 84/19
Amtsgericht Paderborn, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 84/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10515 eingetragenen Salzkottener Grundbesitz-UG, Kettelerstraße 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mario Thomas Seesko, Zwilliker S…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 84/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10515 eingetragenen Salzkottener Grundbesitz-UG, Kettelerstraße 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mario Thomas Seesko, Zwilliker Straße 13, 8910 Affoltern am Albis / Schweiz, Schweiz
wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 09.01.2026 der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme eingehend beim Insolvenzgericht bis zum 09.03.2026. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst gerichtlichem Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer 236, aus.
Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 99.596,56 €. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag in Höhe von 258.919,98 € zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind die Masseverbindlichkeiten.
2 IN 84/19
Amtsgericht Paderborn, 19.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 84/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10515 eingetragenen Salzkottener Grundbesitz-UG, Kettelerstraße 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mario Thomas Seesko, Zwilliker S…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 84/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10515 eingetragenen Salzkottener Grundbesitz-UG, Kettelerstraße 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mario Thomas Seesko, Zwilliker Straße 13, CHE-8910 Affoltern am Albis / Schweiz
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
09.03.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Vergütungsantrag der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 236 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 84/19
Amtsgericht Paderborn, 09.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 84/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10515 eingetragenen Salzkottener Grundbesitz-UG, Kettelerstraße 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mario Thomas Seesko, Zwilliker S…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 84/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10515 eingetragenen Salzkottener Grundbesitz-UG, Kettelerstraße 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mario Thomas Seesko, Zwilliker Straße 13, 8910 Affoltern am Albis / Schweiz, Schweiz
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 84/19
Amtsgericht Paderborn, 13.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 84/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10515 eingetragenen Salzkottener Grundbesitz-UG, Kettelerstraße 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mario Thomas Seesko, Zwilliker S…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 84/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10515 eingetragenen Salzkottener Grundbesitz-UG, Kettelerstraße 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mario Thomas Seesko, Zwilliker Straße 13, 8910 Affoltern am Albis / Schweiz, Schweiz
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.05.2025 bei der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Kristin Brocker, Ziethenstrasse 13, 33330 Gütersloh schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 niedergelegt.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 10.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 84/19
Amtsgericht Paderborn, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 84/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10515 eingetragenen Salzkottener Grundbesitz-UG, Kettelerstraße 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mario Thomas Seesko, Zwilliker S…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 84/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10515 eingetragenen Salzkottener Grundbesitz-UG, Kettelerstraße 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mario Thomas Seesko, Zwilliker Straße 13, 8910 Affoltern am Albis, Schweiz
soll eine Abschlagverteilung stattfinden.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 66.976,72 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag in Höhe einer Quote von 100% zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
2 IN 84/19
Amtsgericht Paderborn, 16.01.2025
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