Schlusstermin Rheinland-Pfalz HRB 885

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

S.A.M. Sondermaschinen- und Apparatebau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Erfasst

Insolvenzeröffnung

4 Aktuell

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Liebigstr. 5, 55120 Mainz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 885
EUID
DET2304V.HRB885

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Mainz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
280 IN 32/15
Phase
Schlusstermin

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Matthias Knaupe

Termine & Fristen

Beschluss vorherige Festsetzung
27.06.2025
Schriftsatz Antrag
16.04.2026
Beschluss Festsetzung Vergütung
27.04.2026

Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung und der Verkauf von Sondermaschinen- und Apparaten für die chemische Industrie, Lackspritzanlagen und Vorrichtungsbau. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen oder diese zu erwerben und Zweigniederlassungen zu errichten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S.A.M. Sondermaschinen- und Apparatebau GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Matthias Knaupe hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Mit Beschluss vom 27.04.2026 hat das Amtsgericht Mainz die Vergütung und Auslagen festgesetzt. Die Berechnung der Vergütung erfolgte gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die abschließende Schlussrechnung bezieht. Zwischen dem Eingang der Schlussrechnungslegung und der Aufhebung des Verfahrens ist ein Betrag in Höhe der Insolvenzmasse eingegangen. Die Regelvergütung ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV. Die Zustellungskosten für 59 erfolgte Zustellungen wurden gemäß § 8 Abs. 3 InsO und § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG festgesetzt. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mainz eingesehen werden. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

280 IN 32/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der S.A.M. Sondermaschinen- und Apparatebau GmbH, Liebigstr. 5, 55120 Mainz (AG Mainz, HRB 885), vertr. d.: Hans-Jürgen Grimm, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Matthias Knaupe festgesetzt worden. Gemäß § 64 …

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