Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Samsun 2 UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Hafenstraße 47, 74172 Neckarsulm
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 751538
EUID
DEB8534.HRB751538
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
3 IN 763/22
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Widerspruchsfristende
13.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Imbissstube.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Samsun 2 UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Neckarsulm erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 13.08.2026 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu erheben. Ein Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail, sondern nur formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 763/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Samsun 2 UG (haftungsbeschränkt), Hafenstraße 47, 74172 Neckarsulm, vertreten durch den Geschäftsführer Cengiz Arinlik
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 751538
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Tro…
3 IN 763/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Samsun 2 UG (haftungsbeschränkt), Hafenstraße 47, 74172 Neckarsulm, vertreten durch den Geschäftsführer Cengiz Arinlik
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 751538
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Troßbach, Geyer & Dr. Peterle, Heilbronner Bankhaus, Allee 18, 74072 Heilbronn
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 18.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.