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Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SANDEMANs NEW EUROPE GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat einen Antrag auf Zustimmung zu einem außergerichtlichen Vergleich gestellt. Das Insolvenzgericht hat angeordnet, dass die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu diesem Vergleich im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt wird. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 09.08.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn im schriftlichen Verfahren von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben werden.
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