Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sander Campus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gronerstraße 122, 50354 Hürth
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 101067
EUID
DER3306.HRB101067
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70j IN 193/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Einsichtnahme Forderungsliste
24.09.2025
Prüfungstermin
24.10.2025
Anzeige Masseunzulänglichkeit
08.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Erwerb, Umbau, Bau und Vermietung von gewerblichen Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sander Campus GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101067, ist anhängig. Die gesetzlich vertretenen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sind Frau Marcia Helen Sander und Herr Andreas Bruno Knitter-Sander. Am 25.07.2025 hat das Amtsgericht Köln angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 24.10.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind ab dem 24.09.2025 auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle. Am 08.01.2026 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 193/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101067 eingetragenen Sander Campus GmbH, Gronerstraße 122, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Marcia Helen Sander, Gronerstr. 122, 50354 Hür…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 193/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101067 eingetragenen Sander Campus GmbH, Gronerstraße 122, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Marcia Helen Sander, Gronerstr. 122, 50354 Hürth und Herrn Andreas Bruno Knitter-Sander, Gronerstr. 122, 50354 Hürth
ist am 08.01.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70j IN 193/24
Amtsgericht Köln, 09.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 193/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101067 eingetragenen Sander Campus GmbH, Gronerstraße 122, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Marcia Helen Sander, Gronerstr. 122, 50354 Hür…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 193/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101067 eingetragenen Sander Campus GmbH, Gronerstraße 122, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Marcia Helen Sander, Gronerstr. 122, 50354 Hürth und Herrn Andreas Bruno Knitter-Sander, Gronerstr. 122, 50354 Hürth
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
24.10.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
24.09.2025
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70j IN 193/24
Amtsgericht Köln, 25.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 193/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101067 eingetragenen Sander Campus GmbH, Gronerstraße 122, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer/in Frau Marcia Helen Sander und Herrn Andreas …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 193/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 101067 eingetragenen Sander Campus GmbH, Gronerstraße 122, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer/in Frau Marcia Helen Sander und Herrn Andreas Bruno Knitter-Sander
Geschäftszweig: der Erwerb, Umbau, Bau und Vermietung von gewerblichen Immobilien.
ist am 22.10.2024, um 17:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sebastian Schmidt, Kaiserstraße 48 a, 50321 Brühl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70j IN 193/24
Amtsgericht Köln, 22.10.2024
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