Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Betrieb eines Sanitätshauses mit Werkstatt und die Fertigung, Instandsetzung und Anpassung von Prothesen, Orthesen, Bandagen, Miedern und Schuheinlagen, deren Vertrieb und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Serviceleistungen sowie der Vertrieb von Krankenpflege- und Wellnessartikeln, Mobilitätshilfen sowie, soweit gesetzlich zulässig, von medinzischen und pharmazeutischen Produkten und Arzneimitteln aller Art als auch die Durchführung aller sonstigen Geschäfte, die mit den vorbeschriebenen im Zusammenhang stehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Mayer GmbH ist am 12.04.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung und der Bestellung der Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters als vorläufige Insolvenzverwalterin begonnen worden. Am 30.04.2024 wurde der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Das Hauptverfahren ist am 01.05.2024 um 09:49 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters ist zur Insolvenzverwalterin bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 15.07.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 29.07.2024 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Am 23.07.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
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