Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sano GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 111979
EUID
DER3306.HRB111979
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70j IN 9/26, 70j IN 57/26
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Müller-Stein
Rolle
Sachverständiger
Adresse
Schützenstr. 5, 50126 Bergheim
Termine & Fristen
Antragstellung
13.01.2026
Antragstellung
23.03.2026
Gutachtenerstellung
11.05.2026
Beschlussfassung
06.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Beim Amtsgericht Köln sind zwei separate Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sano GmbH eingegangen. Der Antrag der IKK Classic Geschäftsbereich Beitragsrückstand vom 13.01.2026 und der Antrag der Deutschen Rentenversicherung vom 23.03.2026 wurden jeweils mangels Masse abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, das Vermögen der Schuldnerin jedoch voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Als Begründung diente ein schriftliches Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Andreas Müller-Stein vom 11.05.2026 sowie die Tatsache, dass kein ausreichender Kostenvorschuss gezahlt wurde. Die Kosten der Verfahren trägt in beiden Fällen die Schuldnerin. Gegen beide Beschlüsse steht der Antragstellerin bzw. der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 9/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
IKK Classic Geschäftsbereich Beitragsrückstand, Kronprinzenstr. 12, 42655 Solingen
- Gläubiger -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 111979 eingetragene Sano GmbH, Randerathstraße 4, 50189 Elsdorf, gesetzlich vertre…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 9/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
IKK Classic Geschäftsbereich Beitragsrückstand, Kronprinzenstr. 12, 42655 Solingen
- Gläubiger -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 111979 eingetragene Sano GmbH, Randerathstraße 4, 50189 Elsdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Renner, Neu Engeldorfer Weg 9, 50997 Köln
- Schuldnerin -
wird der am 13.01.2026 eingegangene Antrag der Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Andreas Müller-Stein, Schützenstr. 5, 50126 Bergheim vom 11.05.2026.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Gegenstandswert (§ 58 GKG): bis 500,00.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde gem. §§ 58; 68 GKG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat.
Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.
Die sofortige Beschwerde wie auch die Streitwertbeschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Köln, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 57/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Deutsche Rentenversicherung , Kappschaft-Bahn-See, Hollestr. 7b, 45127 Essen
- Gläubigerin -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 111979 eingetragene Sano GmbH, Randerathstraße 4, 50189 Elsdorf, gesetzlich vertreten…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 57/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Deutsche Rentenversicherung , Kappschaft-Bahn-See, Hollestr. 7b, 45127 Essen
- Gläubigerin -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 111979 eingetragene Sano GmbH, Randerathstraße 4, 50189 Elsdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Renner, Neu Engeldorfer Weg 9, 50997 Köln
- Schuldnerin -
wird der am 23.03.2026 eingegangene Antrag der Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Andreas Müller-Stein, Schützenstr. 5, 50126 Bergheim vom 11.05.2026.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29
GKG.
Gegenstandswert (§ 58 GKG): bis 500,00.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde gem. §§ 58; 68 GKG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat.
Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.
Die sofortige Beschwerde wie auch die Streitwertbeschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Köln, 06.07.2026
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