Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sat Internet Services GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Andrew Roy Walwyn und Jonathan Eldon Robinson, ist am 06.01.2026 durch das Amtsgericht Hannover mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Hannover einzureichen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft der Hauptsache Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert 200 EUR übersteigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 405/25 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sat Internet Services GmbH, Maximilianstrasse 54, 80538 München, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 207039), vertr. d.: 1. Andrew Roy Walwyn, Kingsbridge, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), 2. Jonathan Eldon Robinson, Cambridge, GROSSBRITANNIEN, (G…
909 IN 405/25 - 8 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sat Internet Services GmbH, Maximilianstrasse 54, 80538 München, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 207039), vertr. d.: 1. Andrew Roy Walwyn, Kingsbridge, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), 2. Jonathan Eldon Robinson, Cambridge, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 06.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 06.01.2026
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