Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SAWITEX GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Robert-Koch-Str. 18, 40764 Langenfeld
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 100240
EUID
DER1101.HRB100240
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 249/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Annamia Beyer
Adresse
Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
24.04.2026 , 09:17 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.06.2026
Einsichtnahme Unterlagen
19.06.2026
Prüfungsstichtag
03.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Stoffstrommanagement und damit zusammenhängenden Vermittlung von nachhaltigen Rohstoffen; ferner das Sammeln, Handeln, Makeln mit gebrauchten Textilien und Schuhen sowie der weltweite Handel mit gebrauchten Textilien und Restposten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 24.04.2026 um 09:17 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAWITEX GmbH, Langenfeld (Rheinland), wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Annamia Beyer, Düsseldorf, ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 12.06.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 03.07.2026. Die Unterlagen zur Forderungstabelle sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden ab dem 19.06.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag, dem 03.07.2026, bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 249/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 100240 eingetragenen SAWITEX GmbH, Robert-Koch-Straße 18, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sadir Kacem und Herrn Willi Schniesko
wird wegen…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 249/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 100240 eingetragenen SAWITEX GmbH, Robert-Koch-Straße 18, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sadir Kacem und Herrn Willi Schniesko
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.04.2026, um 09:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Annamia Beyer, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 03.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 19.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
503 IN 249/25
Düsseldorf, 24.04.2026
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