Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SAWÜ - Gesellschaft zur Überlassung von Wirtschaftsgütern Sachsen-Anhalt mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 11979
EUID
DEW1215.HRB11979
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 149/22
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt
Adresse
Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale)
Telefon
0345/1227670
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
16.04.2024 , 15:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.06.2024
Berichtstermin
02.07.2024 , 11:10 Uhr
Prüfungstermin
02.07.2024 , 11:10 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 16.04.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SAWÜ - Gesellschaft zur Überlassung von Wirtschaftsgütern Sachsen-Anhalt mbH eröffnet worden. Das Verfahren wird durch den Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt als Insolvenzverwalter geführt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 07.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem ist eine Gläubigerversammlung als Berichts- und Prüfungstermin für den 02.07.2024 angesetzt, in der über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wesentliche Fragen entschieden wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 149/22: Über das Vermögen der SAWÜ - Gesellschaft zur Überlassung von Wirtschaftsgütern Sachsen-Anhalt mbH, Heidestraße 350, 06849 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 11979), vertr. d.: Lothar Berner, Breite Straße 40, 39171 Sülzetal, (Liquidator), ist am 16.04.2024 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
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2 IN 149/22: Über das Vermögen der SAWÜ - Gesellschaft zur Überlassung von Wirtschaftsgütern Sachsen-Anhalt mbH, Heidestraße 350, 06849 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 11979), vertr. d.: Lothar Berner, Breite Straße 40, 39171 Sülzetal, (Liquidator), ist am 16.04.2024 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/1227670, Fax: 0345/12276767, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 02.07.2024, 11:10 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179; InsO).
Hinweise:
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
* Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO liegen die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden der einzelnen Gläubiger nicht bei Gericht, sondern in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht der Beteiligten aus.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 17.04.2024
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