Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Saxotrade UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Amalie-Dietrich-Platz 6, 01169 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 38788
EUID
DEU1104.HRB38788
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
541 IN 1301/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Eröffnung
30.09.2022
Widerspruchsfrist Forderungen
31.01.2025
Stellungnahme Frist Schlussrechnung
14.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Lager, Logistik, Versand, Marketing, Groß- und Einzelhandel für Waren aller Art, insbesondere Leuchtkörper und Leuchtmittel sowie elektronische und elektrische Kleingeräte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saxotrade UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Amtsgericht Dresden hat am 18.03.2025 eine Entscheidung erlassen, wonach die Beteiligten bis zum 14.05.2025 Gelegenheit erhalten, schriftlich Stellung zu nehmen. Zu klären sind die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie die Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse. Zur Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von 60.890,46 EUR berücksichtigt. Es steht keine Masse zur Verfügung.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saxotrade UG (haftungsbeschränkt) ist am 30.09.2022 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Teilungsmasse von 7.476,80 EUR zugrunde gelegt wurde. Es erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saxotrade UG (haftungsbeschränkt) ist am 30.09.2022 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Teilungsmasse von 7.476,80 EUR zugrunde gelegt wurde. Es erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren; Gläubiger konnten bis zum 31.01.2025 widersprechen. Das Verfahren befindet sich nun in der Schlussphase. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 14.05.2025 Stellung zu den Punkten Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Schlussverzeichnis der Forderungen und Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände zu nehmen. Zur Verteilung stehende Forderungen belaufen sich auf 60.890,46 EUR, wobei keine Masse zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 1301/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saxotrade UG (haftungsbeschränkt), Amalie-Dietrich-Platz 6, 01169 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38788
vertreten durch den Geschäftsführer Siegfried Wager
ergeht am 18.03.2025 nachfolgende Entscheidun…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 1301/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saxotrade UG (haftungsbeschränkt), Amalie-Dietrich-Platz 6, 01169 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38788
vertreten durch den Geschäftsführer Siegfried Wager
ergeht am 18.03.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit gemäß §§ 211, 66 InsO bis zum
14.05.2025
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 60.890,46 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und sonstige Unterlagen können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 1301/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saxotrade UG (haftungsbeschränkt), Amalie-Dietrich-Platz 6, 01169 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38788
vertreten durch den Geschäftsführer Siegfried Wager
ergeht am 03.12.2024 nachfolgende Entscheidun…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 1301/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saxotrade UG (haftungsbeschränkt), Amalie-Dietrich-Platz 6, 01169 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38788
vertreten durch den Geschäftsführer Siegfried Wager
ergeht am 03.12.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 31.01.2025 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 1301/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saxotrade UG (haftungsbeschränkt), Amalie-Dietrich-Platz 6, 01169 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38788
vertreten durch den Geschäftsführer Siegfried Wager
wird dem Insolvenzverwalter für die Tätigkeit…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 1301/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saxotrade UG (haftungsbeschränkt), Amalie-Dietrich-Platz 6, 01169 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38788
vertreten durch den Geschäftsführer Siegfried Wager
wird dem Insolvenzverwalter für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung + Auslagen zzgl. 19% Umsatzsteuer.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 30.09.2022 eröffnet. Der Festsetzung liegt der Antrag vom 19.12.2023 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 7.476,80 EUR. Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von 3,50 EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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