Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SCHALTWEXEL GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Kindsbacher Straße 47, 66877 Ramstein-Miesenbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRB 32314
EUID
DET3403V.HRB32314
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Zweibrücken
Aktenzeichen
1 IN 22/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dennis Marc Göttel
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Prüfungstermin
15.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung von Fahrzeugen sowie Erbringung von Beratungsleistungen, insbesondere im Automobilbereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SCHALTWEXEL GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Dennis Marc Göttel, hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Zweibrücken hat am 17.02.2026 den Beschluss zur Festsetzung der Beträge erlassen. Die Berechnungsmasse wurde zugrunde gelegt, wobei eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % gemäß § 63 Abs. 3 InsO sowie ein Zuschlag von insgesamt 50 % (25 % für Betriebsfortführung und 25 % für Sanierungsbemühungen) gewährt wurden. Zudem wurden Zustellungskosten für fünf Zustellungen festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SCHALTWEXEL GmbH ist eröffnet. Im Verfahren ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, der das Unternehmen in beschränktem Maße fortgeführt und Sanierungsbemühungen (u.a. M&A-Prozess) durchgeführt hat. Das Amtsgericht Zweibrücken hat am 17.02.2026 die Vergütung und Aus…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SCHALTWEXEL GmbH ist eröffnet. Im Verfahren ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, der das Unternehmen in beschränktem Maße fortgeführt und Sanierungsbemühungen (u.a. M&A-Prozess) durchgeführt hat. Das Amtsgericht Zweibrücken hat am 17.02.2026 die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt; die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Zudem wurde ein besonderer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 15.02.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 22/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SCHALTWEXEL GmbH, Kindsbacher Str. 47, 66877 Ramstein-Miesenbach (AG Zweibrücken, HRB 32314), vertr. d.: Dennis Marc Göttel, Postfach 672246, 11516 Berlin, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. G…
1 IN 22/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SCHALTWEXEL GmbH, Kindsbacher Str. 47, 66877 Ramstein-Miesenbach (AG Zweibrücken, HRB 32314), vertr. d.: Dennis Marc Göttel, Postfach 672246, 11516 Berlin, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Zweibrücken eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 50 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.02.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Es wird ein Zuschlag in Höhe von 50% gemäß § 3 InsVV geltend gemacht:
1. Es wird aufgrund der Betriebsfortführung ein Zuschlag in Höhe von 25% geltend gemacht.
2. Es wurde aufgrund von Sanierungsbemühungen ein Zuschlag in Höhe von 25% geltend gemacht.
Damit wird vom Insolvenzverwalter eine Zuschlag in Höhe von insgesamt 50% geltend gemacht.
Wenn der Insolvenzverwalter das Unternehmen des Schuldners fortgeführt hat und die Masse dadurch nicht entsprechend größer geworden ist, stellt dies einen Grund für eine Zuschlag dar (Vgl.: Riedel.: Münchner Kommentar. 5. Auflage 2025. Rd. Nr. 27.). Der Insolvenzverwalter hat in beschränktem Maße das Unternehmen fortgeführt, hat Kontakt zu den Lieferanten und Kunden geführt, hat einen Liquiditätsplan erstellt, hat sich um die Fortführungsfinanzierung gekümmert und hat das Controlling von kostenauslösenden Maßnahmen übernommen.
Ein Grund für einen Zuschlag kann auch sein, wenn Sanierungsbemühungen stattfinden, insbesondere die Vorbereitung, Durchführung oder auch Begleitung von Sanierungsmaßnahmen bezüglich des schuldnerischen Unternehmens. Diese können vielfältig in arbeitsaufwendigen Einzeltatbeständen liegen, etwa in der Vorbereitung und Durchführung eines sogenannten M&A-Prozesses, der sogenannten Due-Dilligence mit potentiellen Inevstoren, Verhandlungen mit Investoren oder der Durchführung finanzwirtschaftlicher auch gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen. (Vgl.: Frege/Keller/Riedel, Handbuch Insolvenzrecht. Teil 9. Vergütung im Insolvenzverfahren und Kosten des Insolvenzverfahrens. 9. Auflage 2022. Rd. Nr. 40.). Es wurde beispielsweise ein Investorenprozess, ein sogenannter M&A-Prozess vom Insolvenzverwalter beauftragt und es wurden zahlreiche Videokonferenzen mit den Investoren geführt. Es konnten zwar keine Investoren gewonnen werden, dies ist jedoch nicht als maßgebend anzusehen (Vgl.: Frege/Keller/Riedel, Handbuch Insolvenzrecht. Teil 9. Vergütung im Insolvenzverfahren und Kosten des Insolvenzverfahrens. 9. Auflage 2022. Rd. Nr. 40.).
Für die Insolvenzgeldvorfinazierung und für weitere Besonderheiten (erschwerte Informationsbeschaffung, steuerrechtliche Besonderheiten wegen Organschaft) wurden keine Erhöhungstatbestände geltend geamcht.
Das Gericht erachtet die Höhe der Zuschläge für angemessen.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 5 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 17.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 22/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SCHALTWEXEL GmbH, Kindsbacher Str. 47, 66877 Ramstein-Miesenbach (AG Zweibrücken, HRB 32314), vertr. d.: Dennis Marc Göttel, Postfach 672246, 11516 Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forder…
1 IN 22/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SCHALTWEXEL GmbH, Kindsbacher Str. 47, 66877 Ramstein-Miesenbach (AG Zweibrücken, HRB 32314), vertr. d.: Dennis Marc Göttel, Postfach 672246, 11516 Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird bestimmt auf
15.02.2025.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 27.12.2024
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