Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Scherer, Jacqueline
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Saarland
Adresse
Zweibrücker Straße 10, 66440 Blieskastel
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRA 1429
EUID
DEV1109.HRA1429
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
107 IN 31/22
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Eröffnung
16.11.2022
Prüfungstermin
17.02.2025
Prüfungstermin
29.09.2025
Ende Abtretungsfrist
16.11.2025
Beschluss Restschuldbefreiung
06.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Jacqueline Scherer ist am 16.11.2022 eröffnet worden. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene gerichtliche Maßnahmen getroffen. Am 24.06.2025 hat der Insolvenzverwalter eine Immobilie in Blieskastel aus der Insolvenzmasse freigegeben. Für nachträglich angemeldete Forderungen wurde ein Prüfungsstichtag für das schriftliche Verfahren auf den 29.09.2025 festgelegt. Die Abtretungsfrist für die Schuldnerin ist am 16.11.2025 verstrichen. Da keine Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt wurden, ist der Schuldnerin die Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 InsO mit Beschluss vom 06.01.2026 erteilt worden. Zudem wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 04.02.2026 angesetzt, um über einen Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern Allianz Healthcare Deutschland GmbH sowie Vitasco GmbH abzustimmen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Jacqueline Scherer ist am 16.11.2022 eröffnet worden. Im Verlauf des Verfahrens wurden verschiedene Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei die Prüfungsstichtage der 17.02.2025 und der 29.09.2025 waren. Der Insolvenzverwalter hat eine Immobilie in Blieskas…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Jacqueline Scherer ist am 16.11.2022 eröffnet worden. Im Verlauf des Verfahrens wurden verschiedene Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei die Prüfungsstichtage der 17.02.2025 und der 29.09.2025 waren. Der Insolvenzverwalter hat eine Immobilie in Blieskastel aus der Insolvenzmasse freigegeben. Die Abtretungsfrist für die Schuldnerin ist am 16.11.2025 verstrichen. Da keine Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt wurden, ist der Schuldnerin die Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 InsO erteilt worden. Die Entscheidung zur Erteilung der Restschuldbefreiung erging am 06.01.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 31/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Jacqueline Scherer, Luitpoldstraße 8, 66459 Kirkel, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 1429 eingetragenen Firma Rats-Apotheke Inh. Jacqueline Haas e.K.
Ve…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 31/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Jacqueline Scherer, Luitpoldstraße 8, 66459 Kirkel, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 1429 eingetragenen Firma Rats-Apotheke Inh. Jacqueline Haas e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Krempel, Armand-Peugeot-Straße 1, 66119 Saarbrücken
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 04.02.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
- , Genehmigung/Zustimmung zum zwischen dem Insolvenzverwalter und der Allianz Healthcare Deutschland GmbH und der Vitasco GmbH, beide vertreten durch Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, geschlossenen Vergleich vom 19./22.12.2025, mit dem sich die Allianz Healthcare Deutschland GmbH verpflichtet, an den Insolvenzverwalter einen Betrag von 270.000 EUR (brutto inkl. 19% Umsatzsteuer) sowie die Vitasco GmbH sich verpflichtet, an den Insolvenzverwalter einen Betrag von 10.000 EUR (brutto inkl. 19% Umsatzsteuer) zur Abgeltung sämtlicher Anfechtungsansprüche zu zahlen
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 07.01.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 6 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
107 IN 31/22
Amtsgericht Saarbrücken, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 31/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Jacqueline Scherer, Luitpoldstraße 8, 66459 Kirkel, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 1429 eingetragenen Firma Rats-Apotheke Inh. Jacqueline Haas e.K.
Ve…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 31/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Jacqueline Scherer, Luitpoldstraße 8, 66459 Kirkel, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 1429 eingetragenen Firma Rats-Apotheke Inh. Jacqueline Haas e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Krempel, Armand-Peugeot-Straße 1, 66119 Saarbrücken
wird der Schuldnerin die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, deren Forderungen bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht zur Insolvenztabelle angemeldet und geprüft wurden (§§ 301, 38 InsO).
Das Vermögen, das die Schuldnerin nach Ende der Abtretungsfrist erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines vom Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.
Bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung hat der Verwalter den Neuerwerb, der der Schuldnerin zusteht, treuhänderisch zu vereinnahmen und zu verwalten. Danach hat er der Schuldnerin den Neuerwerb herauszugeben.
Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die gem. § 302 InsO ausgenommenen Forderungen.
Das diesem Beschluss zugrundeliegende Insolvenzverfahren wurde am 16.11.2022 eröffnet.
Gründe:
Die Abtretungsfrist ist am 16.11.2025 verstrichen. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Der Schuldnerin war daher die Restschuldbefreiung antragsgemäß zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 300 Abs. 4; 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu, der bei der Anhörung nach Absatz 1 oder Absatz 2 die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt oder der das Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nach Absatz 2 geltend gemacht hat.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
107 IN 31/22
Amtsgericht Saarbrücken, 06.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 31/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Jacqueline Scherer, geboren am 26.06.1986, Luitpoldstraße 8, 66459 Kirkel, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 1429 eingetragenen Firma Rats-Apotheke Inh. …
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 31/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Jacqueline Scherer, geboren am 26.06.1986, Luitpoldstraße 8, 66459 Kirkel, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 1429 eingetragenen Firma Rats-Apotheke Inh. Jacqueline Haas e.K.
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 3 S. 1 InsO):
¿107 IN 31/22¿
Als Insolvenzverwalter habe ich die nachfolgend benannte Immobilie der Insolvenzschuldnerin
Amtsgericht Saarbrücken, Grundbuch von Blieskastel, Blatt 1758
Gebäude- und Freifläche, Anschrift: Kardinal-Wendel-Straße 24, 66440 Blieskastel
gem. § 35 Abs. 2 InsO aus der Insolvenzmasse freigegeben.
Die Immobilie unterliegt damit nicht mehr dem Insolvenzbeschlag und der Verfügungsgewalt des Insolvenzverwalters.
Verpflichtungen und Lasten aus dem Grundbesitz werden nicht mehr aus der Insolvenzmasse getragen.
107 IN 31/22
Amtsgericht Saarbrücken, 24.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 31/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Jacqueline Scherer, geboren am 26.06.1986, Luitpoldstraße 8, 66459 Kirkel, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 1429 eingetragenen Firma Rats-Apotheke Inh. …
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 31/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Jacqueline Scherer, geboren am 26.06.1986, Luitpoldstraße 8, 66459 Kirkel, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 1429 eingetragenen Firma Rats-Apotheke Inh. Jacqueline Haas e.K.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 6 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
107 IN 31/22
Amtsgericht Saarbrücken, 28.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 31/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Jacqueline Scherer, geboren am 26.06.1986, Luitpoldstraße 8, 66459 Kirkel, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 1429 eingetragenen Firma Rats-Apotheke Inh. …
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 31/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Jacqueline Scherer, geboren am 26.06.1986, Luitpoldstraße 8, 66459 Kirkel, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 1429 eingetragenen Firma Rats-Apotheke Inh. Jacqueline Haas e.K.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 6 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
107 IN 31/22
Amtsgericht Saarbrücken, 20.01.2025
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