Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schindler Hausbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hardenberger Straße 72, 42549 Velbert
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 28247
EUID
DER1608.HRB28247
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
505 IN 136/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tobias Rußwurm
Adresse
Graf-Adolf-Platz 1 - 2, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
10.01.2025 , 17:32 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.02.2025
Einsichtnahme Unterlagen
03.03.2025
Prüfungstermin
21.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Verkauf und der Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, die Beauftragung der Errichtung anderer Hoch- und Tiefbauten und von Bauhandwerkerleistungen sowie der Erwerb und die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Erschließung, Baufreimachung, Parzellierung und Bebauung von Grundstücken, die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, sowie die Vermittlung von Wohn- und gewerblichen Räumen. Darüber hinaus die Vermittlung, Vermietung und Verwaltung von Immobilien sowie unternehmungsberatungsnahe Dienstleistungen, ferner die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen. Gegenstand ist ferner die Beratung (ohne Rechtsberatung) auf den vorstehenden Gebieten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 10.01.2025 um 17:32 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schindler Hausbau GmbH, Velbert, eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin vom 04.07.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tobias Rußwurm aus Düsseldorf ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.02.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 21.03.2025. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen. Die Unterlagen liegen ab dem 03.03.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal zur Einsicht aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Als Hinterlegungsstelle ist die Deutsche Bank AG Düsseldorf bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 136/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 28247 eingetragenen Schindler Hausbau GmbH, Hardenberger Straße 72, 42549 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Schindler
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Üb…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 136/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 28247 eingetragenen Schindler Hausbau GmbH, Hardenberger Straße 72, 42549 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Schindler
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.01.2025, um 17:32 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Tobias Rußwurm, Graf-Adolf-Platz 1 - 2, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 21.03.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 03.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A236 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
Deutsche Bank AG Düsseldorf, IBAN DE33300700240122304917, BIC DEUTDEDBDUE.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
505 IN 136/24
Wuppertal, 10.01.2025
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