Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schlafraum GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Jülicher Landstr. 95, 41464 Neuss
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 20568
EUID
DER1102.HRB20568
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 99/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Daniel Wittkopp
Termine & Fristen
Prüfungstermin
17.07.2024 , 14:00 Uhr
Berichtstermin
17.07.2024 , 14:05 Uhr
Stichtag
27.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlafraum GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Düsseldorf hat verschiedene Termine zur schriftlichen Gläubigerversammlung angesetzt, zunächst für den 08.05.2024 und später vertagt auf den 17.07.2024. Der Stichtag für die Abstimmung wurde zuletzt auf den 27.05.2026 festgelegt. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Daniel Wittkopp. Da sich am ursprünglichen Termin Gläubiger mit noch nicht geprüften Forderungen beteiligt hatten, wurde der Termin für die mündliche Beschlussfassung sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 17.07.2024 festgesetzt. Die Forderungsanmeldungen sind ab dem 10.07.2024 zur Einsicht niedergelegt. Bei Beschlussunfähigkeit gilt die Zustimmung zu den Rechtshandlungen des Verwalters als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20568 eingetragenen Schlafraum GmbH, Jülicher Landstraße 95, 41464 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Blischke, Stockweg 78 , 47804 Kre…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20568 eingetragenen Schlafraum GmbH, Jülicher Landstraße 95, 41464 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Blischke, Stockweg 78 , 47804 Krefeld
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 27.05.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über den Abschluss eines Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Daniel Wittkopp,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 28.04.2026 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
505 IN 99/23
Amtsgericht Düsseldorf, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20568 eingetragenen Schlafraum GmbH, Jülicher Landstraße 95, 41464 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Blischke, Stockweg 78 , 47804 Kre…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20568 eingetragenen Schlafraum GmbH, Jülicher Landstraße 95, 41464 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Blischke, Stockweg 78 , 47804 Krefeld
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 08.05.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Daniel Wittkopp
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 11.03.2024 nebst Beschlussanträgen verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 eingesehen werden.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
505 IN 99/23
Amtsgericht Düsseldorf, 03.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20568 eingetragenen Schlafraum GmbH, Jülicher Landstraße 95, 41464 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Blischke, Stockweg 78 , 47804 Kre…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20568 eingetragenen Schlafraum GmbH, Jülicher Landstraße 95, 41464 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Blischke, Stockweg 78 , 47804 Krefeld
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
Der Prüfungsstichtag der schriftlichen Gläubigerversammlung vom 08.05.2024 wird hinsichtlich aller Tagesordnungspunkte vertagt auf
Mittwoch, 17.07.2024, 14:05 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zur Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Daniel Wittkopp, § 160 InsO.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 11.03.2024 nebst Beschlussanträgen verwiesen. Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 eingesehen werden.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Bestimmung des mündlichen Termins war notwendig, da sich an dem Abstimmungstermin am 08.05.2024 Gläubiger mit noch nicht geprüften Forderungen beteiligt haben. Die Festsetzung des Stimmrechts gem. § 77 InsO war insoweit im schriftlichen Verfahren nicht möglich.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
505 IN 99/23
Amtsgericht Düsseldorf, 04.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20568 eingetragenen Schlafraum GmbH, Jülicher Landstraße 95, 41464 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Blischke
sollen die nachträglich angemel…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 99/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20568 eingetragenen Schlafraum GmbH, Jülicher Landstraße 95, 41464 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Blischke
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen geprüft werden (§ 177 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 17.07.2024, 14:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet haben, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
505 IN 99/23
Amtsgericht Düsseldorf, 04.06.2024
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