Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schloss Burgscheidungen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Schloßbergstraße 56, 06636 Laucha an der Unstrut OT Burgscheidungen
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 21248
EUID
DEW1215.HRB21248
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 339/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Bleek
Adresse
Schlossallee 19, 95689 Fuchsmühl
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.01.2024
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
05.03.2024
Stichtag Prüfung nach Anmeldefrist
22.10.2025
Festsetzung Vergütung Schlussrechnung
24.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen im Schank- und Speisenbereich; Durchführung von Veranstaltungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Burgscheidungen UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Zunächst wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Michael Bleek als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Seine Vergütung und Auslagen sind durch Beschluss vom 05.03.2024 festgesetzt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 22.10.2025 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen eingehen müssen. Später ist das Verfahren fortgesetzt worden, wobei die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Bleek im Rahmen der Schlussrechnung festgesetzt wurden. Die Berechnungsmasse belief sich auf 45.816,74 EUR. Zustellungskosten in Höhe von 90,00 EUR nebst Umsatzsteuer wurden anerkannt. Der vollständige Beschluss zur Festsetzung ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) einsehbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 339/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Burgscheidungen UG (haftungsbeschränkt), Schlossbergstraße 56, 06636 Laucha an der Unstrut (AG Stendal, HRB 21248), vertr. d.: Bernd Artinger, Schlossallee 19, 95689 Fuchsmühl, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalter…
59 IN 339/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Burgscheidungen UG (haftungsbeschränkt), Schlossbergstraße 56, 06636 Laucha an der Unstrut (AG Stendal, HRB 21248), vertr. d.: Bernd Artinger, Schlossallee 19, 95689 Fuchsmühl, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Bleek festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 20 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.08.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 45.816,74 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 90,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 50 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 1,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 24.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 339/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Burgscheidungen UG (haftungsbeschränkt), Schlossbergstraße 56, 06636 Laucha an der Unstrut (AG Stendal, HRB 21248), vertr. d.: Bernd Artinger, Schloßbergstraße 56c, 06636 Laucha an der Unstrut, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin un…
59 IN 339/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Burgscheidungen UG (haftungsbeschränkt), Schlossbergstraße 56, 06636 Laucha an der Unstrut (AG Stendal, HRB 21248), vertr. d.: Bernd Artinger, Schloßbergstraße 56c, 06636 Laucha an der Unstrut, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 22.01.2024 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 23.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 339/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Burgscheidungen UG (haftungsbeschränkt), Schlossbergstraße 56, 06636 Laucha an der Unstrut (AG Stendal, HRB 21248), vertr. d.: Bernd Artinger, Schloßbergstraße 56c, 06636 Laucha an der Unstrut, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorlä…
59 IN 339/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Burgscheidungen UG (haftungsbeschränkt), Schlossbergstraße 56, 06636 Laucha an der Unstrut (AG Stendal, HRB 21248), vertr. d.: Bernd Artinger, Schloßbergstraße 56c, 06636 Laucha an der Unstrut, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Bleek festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.01.2018 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 36.516,15 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 05.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 339/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Burgscheidungen UG (haftungsbeschränkt), Schlossbergstraße 56, 06636 Laucha an der Unstrut (AG Stendal, HRB 21248), vertr. d.: Bernd Artinger, Schloßbergstraße 56c, 06636 Laucha an der Unstrut, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der na…
59 IN 339/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Burgscheidungen UG (haftungsbeschränkt), Schlossbergstraße 56, 06636 Laucha an der Unstrut (AG Stendal, HRB 21248), vertr. d.: Bernd Artinger, Schloßbergstraße 56c, 06636 Laucha an der Unstrut, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 06.08.2025
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