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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schloss Kalkum GmbH & Co. KG ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen des Amtsgerichts Bonn. Am 27.01.2026 um 13:59 Uhr sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Felix Höpker bestellt worden. Es ist verfügt worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen, während der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Später, am 24.04.2026, sind die am 27.01.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
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