Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schlote GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRA 2696
EUID
DEP2408.HRA2696
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
55 IN 44/24
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Jürgen Schlote
Rolle
Vertretungsberechtigter der Schuldnerin
Adresse
Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum
Termine & Fristen
Beschluss
12.08.2024
Berichtigung
05.09.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Schlote GmbH & Co. KG ist der Beschluss vom 12.08.2024 berichtigt worden. Die korrekte Registerangabe lautet AG Hildesheim, HRA 2696 statt HRA 2609. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600,00 EUR übersteigt. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann bei dem Amtsgericht Hildesheim oder dem Landgericht Hildesheim eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
55 IN 44/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlote GmbH & Co. KG, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRA 2609), vertr. d.: 1. Schlote Verwaltungsgesellschaft mbH, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum, vertr. d.: 1.1. Jürgen Schlote, (Geschäftsführer), 1.2. Carsten Schulz, (Geschäftsführ…
55 IN 44/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlote GmbH & Co. KG, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRA 2609), vertr. d.: 1. Schlote Verwaltungsgesellschaft mbH, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum, vertr. d.: 1.1. Jürgen Schlote, (Geschäftsführer), 1.2. Carsten Schulz, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 12.08.2024 berichtigt worden.
Statt (AG Hildesheim, HRA 2609) muss es richtig heißen: (AG Hildesheim, HRA 2696)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim oder dem Landgericht Hildesheim. Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 05.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
55 IN 44/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlote GmbH & Co. KG, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRA 2696), vertr. d.: 1. Schlote Verwaltungsgesellschaft mbH, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum, vertr. d.: 1.1. Jürgen Schlote, (Geschäftsführer), 1.2. Carsten Schulz, (Geschäftsführer), ha…
55 IN 44/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlote GmbH & Co. KG, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRA 2696), vertr. d.: 1. Schlote Verwaltungsgesellschaft mbH, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum, vertr. d.: 1.1. Jürgen Schlote, (Geschäftsführer), 1.2. Carsten Schulz, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 07.10.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hildesheim, 08.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
55 IN 44/24: Über das Vermögen der Schlote GmbH & Co. KG, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRA 2696), vertr. d.: 1. Schlote Verwaltungsgesellschaft mbH, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum, vertr. d.: 1.1. Jürgen Schlote, (Geschäftsführer), 1.2. Carsten Schulz, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2024 um 11:20 U…
55 IN 44/24: Über das Vermögen der Schlote GmbH & Co. KG, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRA 2696), vertr. d.: 1. Schlote Verwaltungsgesellschaft mbH, Carl-Zeiss-Str. 1, 31177 Harsum, vertr. d.: 1.1. Jürgen Schlote, (Geschäftsführer), 1.2. Carsten Schulz, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2024 um 11:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Liese, GÖRG Insolvenzverwaltung, Uhlemeyerstr. 9, 30175 Hannover, Tel.: 0511/64200-790, Fax: 0511/64200-799, E-Mail: sliese@goerg.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.11.2024 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
(Bei Durchführung des mündlichen Verfahrens mit einem verbundenen Berichts- und Prüfungstermin bitte das nachfolgende Kontrollkästchen markieren!)
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 17.12.2024, 09:00 Uhr, Saal 3, Hauptgebäude, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 08.10.2024
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