Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schmallenberger Autohaus Franz-Josef Voss GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bahnhofstraße 32, 57392 Schmallenberg
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRA 6024
EUID
DER1901.HRA6024
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
21 IN 130/19
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Jan Janßen
Adresse
Kennedyplatz 2, 50679 Köln
Termine & Fristen
Schlusstermin
09.06.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmallenberger Autohaus Franz-Josef Voss GmbH & Co. KG ist die Schlussverteilung beschlossen. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 763.746,80 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 176.747,37 EUR zur Verfügung, woraus eine Quote von ca. 16,2 % resultiert. Der Insolvenzverwalter Dr. Jan Jansen hat die Vergütung und Auslagen nach Erörterung der Schlussrechnung festsetzen lassen. Die Vergütung wurde aufgrund der Geschäftsführung auf 55.957,46 EUR festgesetzt. Ein abschließender Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und Anhörung der Gläubiger findet am 09.00.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Arnsberg statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 130/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 6024 eingetragenen Schmallenberger Autohaus Franz-Josef Voss GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 32, 57392 Schmallenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellsc…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 130/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 6024 eingetragenen Schmallenberger Autohaus Franz-Josef Voss GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 32, 57392 Schmallenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter, die im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 7022 eingetragene Schmallenberger Autohaus Franz-Josef Voss Verwaltungs-GmbH, Bahnhofstraße 32, 57392 Schmallenberg die Geschäftsführer Herrn Frank Brachmann, Am Beerenberg 11 a, 57392 Schmallenberg
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass das weitere Verfahren mündlich durchgeführt wird.
II.
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin)
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
- zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Festsetzung der Vergütung des Verwalters;
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
wird bestimmt auf
Dienstag, 09.06.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, 1. Etage, Sitzungssaal A 109.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
21 IN 130/19
Amtsgericht Arnsberg, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 130/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 6024 eingetragenen Schmallenberger Autohaus Franz-Josef Voss GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 32, 57392 Schmallenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellsc…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 130/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 6024 eingetragenen Schmallenberger Autohaus Franz-Josef Voss GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 32, 57392 Schmallenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter, die im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 7022 eingetragene Schmallenberger Autohaus Franz-Josef Voss Verwaltungs-GmbH, Bahnhofstraße 32, 57392 Schmallenberg die Geschäftsführer Herrn Frank Brachmann, Am Beerenberg 11 a, 57392 Schmallenberg
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 763.746,80 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 176.747,37 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Es wird eine Quote in Höhe von ca. 16,2 % gezahlt werden können.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
21 IN 130/19
Amtsgericht Arnsberg, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 130/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 6024 eingetragenen Schmallenberger Autohaus Franz-Josef Voss GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 32, 57392 Schmallenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellsc…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 130/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 6024 eingetragenen Schmallenberger Autohaus Franz-Josef Voss GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 32, 57392 Schmallenberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter, die im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 7022 eingetragene Schmallenberger Autohaus Franz-Josef Voss Verwaltungs-GmbH, Bahnhofstraße 32, 57392 Schmallenberg die Geschäftsführer Herrn Frank Brachmann, Am Beerenberg 11 a, 57392 Schmallenberg
Insolvenzverwalter: Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX EUR XXX EUR
Endbetrag XXX EUR
XXX
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.12.2019 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 307.523,05 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 31.675,69 EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 21 Gläubigern auf 1.450,00 EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung (Betriebsfortführunf, Sanierungsbemühungen, übertragende Sanierung, Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten) im vorliegenden Verfahren ist im Rahmen der Gesamtwürdigung die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 175 % und damit auf den Betrag von 55.957,46 EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 16.04.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Arnsberg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 eingesehen werden.
21 IN 130/19
Amtsgericht Arnsberg, 09.06.2026
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