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Insolvenzprofil
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der Entwurf, die Herstellung von und der Handel mit Druckerzeugnissen jeder Art sowie der Verkauf und die Vermittlung von Werbeflächen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art pachten, übernehmen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, insbesondere auch als Komplementärin; sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist darüberhinaus berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und zu betreiben, die den Gegenstand des Unternehmens zu fördern geeignet sind.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmidt GmbH ist am 10.07.2020 eröffnet worden. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg, das Insolvenzgericht das Amtsgericht Offenburg. Im Verfahren sind verschiedene Phasen der Forderungsprüfung durchlaufen worden. Zuerst wurden gewöhnliche Insolvenzforderungen, die bis zum 09.01.2024 nachträglich angemeldet wurden, geprüft. Die Widerspruchsfrist für diese Forderungen endete am 06.03.2024. Anschließend wurden nachrangige Insolvenzforderungen der Rangklasse § 39 Abs. 1 InsO aufgefordert, sich bis zum 06.03.2024 anzumelden. Die Prüfung dieser nachrangigen Forderungen, die bis zum 30.04.2024 angemeldet wurden, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Widerspruchsfrist für die nachrangigen Forderungen endet am 08.07.2024. Nach Ablauf der jeweiligen Widerspruchsfristen gelten die Forderungen als festgestellt, sofern kein Widerspruch erhoben wurde. Das Verfahren befindet sich aktuell in der Phase der Forderungsprüfung und -feststellung.
Originalbekanntmachung
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